Frage an Claudia Winterstein von Horst G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr. Winterstein,
warum gibt es in Deutschland keine Unvereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Ministeramt, wie stehen Sie zu dieser Durchbrechung der Gewaltenteilung?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Gerike
Sehr geehrter Herr Gerike,
im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine strikte Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative. Aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Gewaltenverschränkung, die durch die Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag entsteht, wird die institutionelle Gewaltenteilung teilweise durch eine Gewaltenteilung zwischen Opposition und Regierungskoalition ersetzt.
Nach dem Grundgesetz ist die Bekleidung eines Regierungsamts und eines Parlamentsmandats durch eine Person rechtlich zulässig und zudem politisch notwendig. In einigen politischen Systemen, wie z.B. in Großbritannien, müssen die Minister gar aus den Reihen des Parlaments hervorgehen. Diese Kompatibilität führt zu einer ´personellen´ Verschränkung der beiden Staatsgewalten Exekutive und Legislative, berührt jedoch nicht deren prinzipielle ´institutionelle´ Teilung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Winterstein