(...) Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Zugleich ist rechtlich klargestellt, dass der Patientenwille, wie er etwa über eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Versorgungssplanung ausgedrückt ist, zu beachten ist, auch wenn dies die Ablehnung oder Beschränkung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet. (...)
(...) Sie schreiben mich in meiner Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an. Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihre Frage zuständigkeitshalber an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit unter patientenrechte@bmg.bund.de zu richten. (...)
(...) Jeder hat hierzulande im Ernstfall gleichberechtigt Zugang zu einem Organ, die meisten würden dieses auch annehmen. Es ist also nur logisch, von einer allgemeinen Organspendebereitschaft auszugehen und unser System dem anzupassen. Umfragen bestätigen mit 84% die positive Haltung in der Bevölkerung gegenüber der Organspende. (...)
(...) Der Ärztemangel ist ein allgegenwärtiges Problem vieler Fachrichtungen. Auch in der Pädiatrie fehlt zunehmend medizinischer Nachwuchs, da stimme ich Ihnen zu. (...)
(...) Ziel ist es, den wartenden Patienten zu helfen. Daher sind die Überlegungen überfraktionell dahingehend, die bestmögliche Lösung zur Erhöhung der Spenderzahlen zu finden. Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende ist ein erster bedeutender Schritt auf diesem Weg. (...)
(...) Der mutmaßliche Wille des möglichen Spenders wird zentral vermerkt und entscheidet über alle weiteren Schritte. Den Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu, seien Sie also unbesorgt. (...)