Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Claudia Schmidtke
CDU
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Frage von Bernd D. •

Frage an Claudia Schmidtke von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Prof. Schmidtke,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Thema Organspende und Ihre anerkennenden Worte zur differenzierten Beratung innerhalb des Gesundheitsausschusses. Die Erhöhung der Spenderzahlen ist der Gesundheitspolitik überfraktionell ein wichtiges Anliegen.

Die von Ihnen angesprochene Abfrage der Organspendebereitschaft auf dem Bürgeramt ist aus meiner Sicht aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Zum einen würde das Erfassen aller Bürgerinnen und Bürger mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen, zum anderen können die Strukturen einer Verwaltungsbehörde diesem sensiblen Thema kaum gerecht werden. Die Mitarbeiter haben vor Ort weder die Zeit noch das nötige Fachwissen das Beratungsgespräch zur Organspende angemessen zu führen. Es ist nicht richtig, diese Verantwortung einfach auf eine fachfremde Behörde zu übertragen.

Ihrer Forderung nach einer zentralen Registrierung der Entscheidung stimme ich voll und ganz zu. Die Notwendigkeit eines solchen Registers steht außer Frage. Gern teile ich Ihnen mit, dass die Pläne aller Initiativen innerhalb des Deutschen Bundestags dieses bereits vorsehen. Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise bezüglich der genauen Ausgestaltung. Eine separate Beratung dieses Vorschlags im Gesundheitsausschuss ist nicht vorgesehen. Das Gesetz zur Einführung einer Widerspruchslösung wird aller Voraussicht nach bereits in Kürze vorgestellt und in das Parlament eingebracht.

Der mutmaßliche Wille des möglichen Spenders wird zentral vermerkt und entscheidet über alle weiteren Schritte. Den Angehörigen steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu, seien Sie also unbesorgt.

Ich freue mich sehr, dass Sie sich so intensiv mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen und hoffe, meine Ausführungen haben Ihnen geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA