
(...) Handwerkskammern übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben. Sie sind aufgrund der Wahrnehmung dieser öffentlich-rechtlichen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts durch gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder ermächtigt. Diese Rechtsgrundlage bedarf allerdings immer wieder einer Legitimation. (...)