(...) Die Rede- und Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das bei uns grundgesetzlich verbrieft ist. Das schließt selbstverständlich auch die Religionskritik mit ein. Blasphemie, wie sie auch definiert werden möge, ist kein Verbrechen. (...)
(...) Bedenklich ist das von Ihnen angedeutete Demokratieverständnis, das Umdenken, Neupositionierung und das Ablegen von alten oder gar falschen Positionen als Verrat an der eigenen Politik versteht. Wir machen eine programmatische Politik mit pragmatischen Ansätzen, die sich an Realitäten zu orientieren hat, ohne eigene Visionen aufzugeben. (...)
(...) Solche Sätze hätte man gerne von den früheren türkischen Spitzenpolitikern gehört, die viele Freunde in den Volksparteien der BRD hatten. Die Beschimpfung von Erdogan kaschiert das schlechte Gewissen derjenigen, die das Thema Integrationspolitik für ein Hirngespinst von „Multikulti-Politik“ gehalten und in Wahrheit in der praktischen Politik total versagt haben. Da tut es besonders weh, wenn ein türkischer Ministerpräsident als Integrationsbeauftragter auftritt! (...)
(...) Fakt ist, dass Roland Koch bis dato alleine regiert hat und nun nicht mal zusammen mit der FDP zum neuen Ministerpräsidenten gewählt werden kann. Das bedeutet im Klartext, dass die CDU auch im Bunde mit der FDP keine Mehrheit im Landtag hat. (...)
(...) Themen und Probleme sollten auch bei den Wahlen offen diskutiert werden, wenn die Diskussionen lösungsorientiert und ohne Panik- und Angstmache geführt werden. Mit der Anspielung auf Jugendkriminalität und Jugendgewalt beziehen Sie sich höchstwahrscheinlich auf den hessischen Wahlkampf von Roland Koch. Er war nicht an einer sachlichen Lösung des Problems interessiert, sondern wollte mit einer Ausgrenzungsdebatte Sündenböcke für das eigene Versagen suchen. (...)
(...) Außerdem ist es ein Trugschluss zu glauben, dass z.B. mit Verboten von sog. „Killerspielen“ Amokläufe verhindert würden. Das ist billiger Populismus und wird den komplexen individuellen Ursachen für solche Gewaltausbrüche überhaupt nicht gerecht. (...)