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Claudia Roth
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Frage von Lea L. •

Frage an Claudia Roth von Lea L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Roth,

ich finde Sie als eine der wenigen Frauen in der Politik noch sehr glaubwürdig, was auch der Grund sein wird, dass ich weiter auf Sie und die Grünen als Wähler setzen werde.

Mich würde Ihre Meinung zum Jugendschutz in den Medien interessieren.

Es geht um folgendes:

Gestern las ich, dass der neue Rambo in den Kinos in Deutschland auf Grund der FSK nur zensiert gezeigt wird.
Info:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=659

Dann las ich das auf Grund des JS sogar Comic-Klassiker auf Grund von Prügelszenen zensiert werden.
Info:
http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=4655

Bei weiteren Recherchen stellte ich fest, dass mittlerweilen nur noch zensiert wird....egal ob im TV oder in den Kinos.
Info:
http://www.medienzensur.de/

Ganze Videofilme aus dem Genre (Action, Horror usw.) werden ganz beschlagnahmt und verboten, die in jedem anderen Land im TV laufen.
Im Internet sind längst alle ehemals deutschen Betreiber aus diesen Bereichen ins Ausland abgewandert.

Die Debatte um das PC-Spiel-Verbot durch die Koaltion kann man nicht mehr hören. Ich finde es völlig unakzeptabel, dass diese Parteien der Computerindustrie den Grund für die schrecklichen Amokläufe ankreiden will und nun PC-Spiele sogar bei Erwachsenen unter Strafe stellen will.

Bei Heise las ich las ich, dass gewisse Vetreter eine Änderung des JS Recht fordern, der weltweit keine solche Härte kennt.
Info:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97852

Interessierten an den in DE verbotenen (legalen) Medienträgern kanns egal sein, die besorgen sich diese im Ausland.
Dennoch finde ich diese Verbote lächerlich und ein funktionerenden JS ist sicher nicht mit Verboten zu erwirken.

Ich frag mich, wer den Behörden wie der FSK das Recht gibt, Erwaschse mit Zensur + Verboten ohne Ende so einzuschränken?
Oder der KJM das Recht gibt Regeln für Internetbetreiber aufzustellen, was alle ins Ausland wandern lässt.

Mit JS hat dies nicht mehr zu tun.

Finden Sie diesen Weg mit Verboten so richtig ?

Freundliche Grüße
Lea

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Lemberger,

mit Ihrer Frage fange ich an: demokratietheoretisch sind Verbote nicht der richtige Weg, Probleme zu lösen. Im Bereich des Jugendschutzes bin ich gegen weitere Gesetzesverschärfungen. Der deutsche Jugendschutz ist schon jetzt sehr streng. Hier brauchen wir keine neuen Regelungen. Eine konsequente Umsetzung wäre wie in vielen Bereichen ein großer Erfolg. Außerdem ist es ein Trugschluss zu glauben, dass z.B. mit Verboten von sog. „Killerspielen“ Amokläufe verhindert würden. Das ist billiger Populismus und wird den komplexen individuellen Ursachen für solche Gewaltausbrüche überhaupt nicht gerecht. Klar ist, dass der Staat den Eltern die Erziehung ihrer Kinder nicht abnehmen kann. Stattdessen muss viel mehr für die Medienkompetenz getan werden, gerade auch der Medienkompetenz der Eltern. Kinder und Jugendliche müssen lernen, Medieninhalte kritisch zu hinterfragen, selbstbewusst damit umzugehen. Das Gleiche gilt für Eltern. Nur wenn diese verstehen, was ihre Kinder im Internet und anderswo machen, können sie hier helfend zur Seite stehen.

Jugendschutz hat in der Tat sehr viel mit Beschränkungen oder gar Verboten zu tun. Für Minderjährige sind bestimmte Inhalte schlichtweg ungeeignet, weil sie deren Entwicklung beeinträchtigen können. Und hier ist es natürlich auch Aufgabe des Staates, für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sorgen, gerade weil Minderjährige selbst nicht immer unumschränkt für sich sorgen können. Es gibt Medieninhalte, die Kinderaugen nicht zugemutet werden können. Mit gutem Recht gibt es bei der Freigabe von Medieninhalten aber eine Altersstaffelung, denn natürlich benötigt ein 10-jähriges Kind ein höheres Schutzniveau als ein 17-jähriger Jugendlicher. Klar ist aber, dass für 17-jährige damit deutlich mehr Angebote zugänglich sind als für Kinder. Dass gerade Bündnis 90/Die Grünen die persönliche Reife von Jugendlichen ernst nehmen und unterstützen, zeigt z.B., dass wir uns für das bundesweite Wahlrecht ab 16 Jahren einsetzen. So steht es auch in unserem Wahlprogramm.

In jedem Fall ist die Zugangsbegrenzung zu bestimmten Inhalten nicht gleichzusetzen mit Zensur. Denn vieles, was für Minderjährige verboten ist, ist es für Erwachsene noch lange nicht. Totalverbote gibt es in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch nur für extremistische Inhalte, z.B. verfassungsfeindliche oder extrem menschenverachtende. Selbst Inhalte, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden (also „auf dem Index“ stehen), sind für Erwachsene nach wie vor zugänglich, wenngleich mit Beschränkungen.

Der Umgang mit dem Internet erfordert eine besondere Sensibilität. Die Sorge der Eltern, die sich noch deutlich schärfere Gesetze als die bisherigen wünschen, kann man zumindest teilweise nachvollziehen, gerade weil sie wissen, wie leicht der Zugang zu kritischen Inhalten im Internet ist. Denn vieles, was in Deutschland verboten ist, lässt sich problemlos über ausländische Sites beziehen. Doch auch das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein. Was in Deutschland z.B. als extrem menschenverachtend eingestuft wurde, ist doch nicht weniger menschenverachtend, wenn es an anderer Stelle frei im Netz verfügbar ist. Allerdings steht man hier auch vor Regelungsgrenzen, da unterschiedliche Länder hier unterschiedliche Prioritäten setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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