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Claudia Moll
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Frage von Nicolas F. •

Was ist Ihr Standpunkt zu einem gesetzlichen Mindestlohn in der Krankenpflege?

Sehr geehrte Frau Moll,
gerade der Ost/West Unterschied ist hier enorm.
Die Löhne des TVöD sind gut, aber leider sind sie ja nicht für private Träger bindend.
Ich als 20 Jahre alter exam. GuK. habe ein Nettoeinkommen von 1800€ bei 40h in einer ZNA. Privater Träger, kein TVöD.

Freundliche Grüße
Nicolas F.

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In Zeiten des Pflegekräftemangels sind Ihre Schilderungen überraschend, da mit der Einführung des sogenannten „Pflegebudgets“ die Krankenhäuser inzwischen sämtliche Pflege-Personalkosten von den Krankenkassen finanziert bekommen. Wie Sie wissen, ist das Nettoeinkommen von verschiedenen Faktoren abhängig – insbesondere der jeweiligen Steuerklasse, der Kirchensteuer oder den in der Pflege üblichen Zulagen und Zuschlägen. Um die Vergleichbarkeit herzustellen, wird daher immer der Bruttolohn betrachtet. Insoweit kann ich nicht beurteilen, ob Sie von dem in der Langzeitpflege geltenden Pflegemindestlohn profitieren würden. Bislang habe ich jedoch auch noch keine Hinweise darauf, dass dies bei Pflegekräften im Krankenhaus der Fall wäre. Im Gegenteil. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass die durchschnittliche Bezahlung in Krankenhäusern deutlich über der der Langzeitpflege liegt, so dass Diskussionen um einen separaten Pflegemindestlohn im Krankenhaus derzeit nicht geführt werden (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_N032_622.html oder https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Entgelte_von_Pflegekraeften_2021.pdf).

Mir ist klar, dass es bei der Betrachtung von Durchschnittswerten auch Ausreißer nach oben und unten gibt. Krankenhäuser, die ihre Beschäftigten nicht anständig bezahlen, dürfen sich jedoch nicht wundern, wenn sich diese nach Alternativen umsehen. Kurzfristig kann ich Ihnen daher nur empfehlen, sich über das übliche Gehaltsniveau in Ihrer Region zu informieren, zum Beispiel auch über Anfragen an Personalvermittlungsagenturen und anschließend mit Ihrem Personalverantwortlichen Gehaltsverhandlungen zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Moll

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