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Frage von Jürgen W. •

Warum werden – wie es aktuell aussieht – die Rentner von der Zahlung der Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro brutto ausgeschlossen?

Aus dem Koalitionspapier der Bundesregierung vom 23. März 2022:
Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft mit einer Energiekostenpausche schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten. Zur Mitte der Gesellschaft zählen leider nur Erwerbstätige und Selbständige, keine Rentner!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir nun endliche Rentner und Pensionärinnen des Bundes durch eine Einmalzahlung. 

Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezem-ber 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen.

Ich bin froh, dass ich Ihnen nun endlich eine erfreuliche Nachricht zukommen lassen konnte.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Claudia Moll

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