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Claudia Moll
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Frage von Andreas K. •

Wann kommt der Doppel-Wumms in der Pflege?

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SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Pflegereform, auf die ich gerne eingehen möchte, danke diesbezüglich auch für Ihre Geduld.

Wir derzeit in 1. Lesung einen Gesetzentwurf, der die richtige Marschrichtung hat: den Pflegebedürftigen Solidarität zollen, wichtige Leistungen verbessern und die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren.

Eine Pflegende Angehörige würde durch den vorliegenden Gesetzesentwurf über 400 Euro mehr Pflegegeld im Jahr erhalten.

Bekommt sie Hilfe von einem ambulanten Dienst, werden es über 1 000 Euro mehr an Pflegesachleistungen im Jahr sein. Aber wir wollen mehr, und ICH will erst recht mehr.

Denn wir haben derzeit über 4 Millionen Menschen in Deutschland, die Freunde, Familienangehörige oder Nachbarn pflegen. Diese Menschen haben in den letzten Jahren zu wenig Entlastung erfahren. Gerade das letzte Jahr mit all seinen Kostensteigerungen hat sie besonders hart getroffen. Sie verdienen unsere volle Solidarität!

Pflege verdient unsere gesamtgesellschaftliche Wertschätzung.

Wir wollen die pflegenden Angehörigen entlasten.

Ich sage es Ihnen ganz klar, Herr K.: Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen.

Bisher soll das Ganze über Beitragserhöhungen und ohne einen Euro aus Steuergeld finanziert werden. Doch aus finanzieller Sicht ist das fragwürdig. 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Und mal angenommen, diese größte Säule im Pflegesystem bricht weg, dann können diese Menschen nicht mehr zu Hause gepflegt werden. Und es wird für uns alle teurer, und zwar sehr viel teurer, abgesehen davon, dass wir es personell und von den reinen Kapazitäten her nicht stemmen könnten.

Und die Pflegebedürftigen? Nur 2 Prozent der Pflegebedürftigen können sich vorstellen, in die stationäre Pflege zu gehen.

Angehörigenpflege bedeutet immer, länger in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben und trotz Pflegebedürftigkeit selbstbestimmt zu altern.

Meine Empfehlung lautet daher ganz klar: Die im Koalitionsvertrag verabredeten Steuermittel müssen für die Pflege freigegeben werden.

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, sollten nicht aus den Pflegebeiträgen bezahlt werden. Die Pflegeversicherung muss von solchen Ausgaben entlastet werden. Immer mehr Menschen können sich Pflege nicht mehr leisten und sind daher auf Sozialhilfe angewiesen. Diese Hilfen zur Pflege finanziert der Bund nachgelagert mit. Warum nicht von vornherein, anstatt Pflegebedürftige zu Bittstellern zu machen?

Wahr ist aber auch: Das System ist außerdem zu kompliziert. Bestehende Leistungen müssen flexibler, individueller und niedrigschwelliger gestaltet werden.

Besonders wichtig sind mir dabei - deshalb müssen sie an dieser Stelle genannt werden - die Familien mit behinderten Kindern. Sie fallen oft durch das Raster der bestehenden Leistungen. Es muss einfacher werden!

Dieser Gesetzentwurf hat das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Die parlamentarischen Beratungen starten jetzt, und ich werbe sehr dafür, dass wir hier im Bundestag die Pflege spürbar stärken.

Wir müssen Pflege neu denken, und das werden wir auch tun. Wir müssen Pflege spürbar stärken - für die Pflegekräfte, für die Familien mit pflegebedürftigen Kindern und die weiteren über 5 Millionen Pflegebedürftigen und Angehörigen in diesem Land.

Sie haben Respekt und vor allen Dingen einen Steuer-Doppel-Wumms verdient, lieber Herr K.!

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Claudia Moll

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