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Claudia Moll
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Frage von Emil T. •

Setzen Sie sich für Vereinbarungen mit dem Königreich Belgien bezüglich der Durchführung von Cannabis in die Vennbahnexklaven und über die "Himmelsleiter" ein?

Sehr geehrte Frau Moll,

in Ihrem Wahlkreis befinden sich die fünf Vennbahnexklaven.

In Monschau sind das Mützenich, Ruitzhof und Rückschlag

In Roetgen betrifft dies das Gewerbegebiet sowie den südlichen Teil des Hauptortes

In Simmerath der Westen von Lammersdorf inklusive Kämpchen

Zudem befinden sich einige Bushaltestellen, z. B. Kalterherberg Bahnhof auf belgischem Staatsgebiet. Auch die Transitstrecke "Himmelsleiter" (B258) führt durch Belgien.

Nach dem KCanG ist die Ausfuhr von Cannabis verboten. Dadurch kann de facto kein legal angebautes oder in einem CSC erworbenes Cannabis in oder aus den Vennbahnexklaven verbracht werden und wer Cannabis mit sich führt, darf nicht über die Himmelsleiter fahren, da man anderenfalls Cannabis nach Belgien einführt. Das KCanG übersieht die Grenzbesonderheiten des Wahlkreises Aachen II und benachteiligt Wähler*innen aus diesem Gebiet. Setzen Sie sich hier für eine Vereinbarung mit dem Königreich Belgien ein, um eine Durchfuhr zu ermöglichen?

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Sehr geehrter Herr T.

die lokalen Besonderheiten im Grenzgebiet zu Belgien stellen immer wieder eine Herausforderung dar. So gab es beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den in beiden Ländern unterschiedlichen Regelungen verwirrende Situationen. Auch bei der Benutzung des Vennbahnwegs gelten teilweise auf kurzen Strecken wechselseitig andere Regeln, da immer wieder Staatsgrenzen überquert werden. Mit dem Cannabis Gesetz wurde der Anbau und Konsum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland klar geregelt. Der deutsche Gesetzgeber kann ausschließlich gesetzliche Regelungen erlassen, die auf deutschem Staatsgebiet gelten. Welchen Umgang das Königreich Belgiens beim Thema Cannabis anwendet, liegt nicht im Einflussbereich der Bundesrepublik Deutschland, ihres Parlaments oder ihrer Bundesregierung. 

Ich bin selbst nicht Mitglied im Rechtsausschuss oder im Auswärtigen Ausschuss und befasse mich daher mit den diplomatischen Beziehungen zu Belgien nicht fachspezifisch. Da ich selbst zudem der Legalisierung von Cannabis kritisch gegenüber stehe, werde ich mich auch nicht für eine Öffnung hinsichtlich der angesprochenen Grenzüberschreitungen einsetzen. 

Ich werde die angesprochene Thematik aber zur Kenntnis an meine Kolleginnen und Kollegen weitergeben, die sich mit grenzüberschreitender Politik auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

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