Gibt es einen festgelegten Pflegeschlüssel/Untergrenze für den Phase C Bereich in Neurologischen Rehakliniken?
Ich stoße immer darauf, das es einen festgelegten Personalschlüssel und Untergrenzen für Krankenhäuser, Pflegeheime und den Frührehabereich bzw. Weaning gibt.
Ich kann aber für den Rehabereich der Phase C Patienten nichts finden.
Gib es denn eine Untergrenze und wenn nicht, warum?
Sehr geehrte Frau S.,
es ist in der Tat kompliziert. Zum Einen werden von der deutschen Rentenversicherung Strukturanforderungen zur Qualitätssicherung geregelt. Diese beziehen sich u.a. auf Barrierefreiheit, technische, aber eben auch interdisziplinäre personelle Ausstattung. Zudem gibt es die verpflichtenden Vereinbarungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation im ambulanten Bereich. Für weitere Bereiche liegen aus der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft Empfehlungen vor, die allerdings nicht verpflichtend sind.
Momentan befinden sich die Kostenträger und Leistungserbringer in Verhandlungen einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung, die mehr Einheitlichkeit und Transparenz schaffen sollen und so auch für die stationäre, medizinische Reha Personalkorridore ermöglichen kann. Diese autonomen Verhandlungen sind allerdings ins Stocken geraten. Wir beobachten das Geschehen momentan genau. Gesetzlich gibt es aber nur sehr enge Rahmen, in denen wir politisch eingreifen könnten.
Ich gebe Ihnen Recht, dass eine Qualitätssicherung, sowohl im Bereich der Kliniken und Pflegeeinrichtungen, wie auch im Rehabereich gelten muss. Es kann nicht sein, dass es verschiedene Personalberechnungen gibt, je nachdem, ob die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung Kostenträger ist. Ich setze mich daher für eine Harmonisierung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Moll