Frage an Claudia Moll von Elke W. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Moll,
wir gehören mit unserer PV - Anlage zu den Pionieren der privaten Nutzung der Erneuerbaren Energien und haben dafür aus Überzeugung viel Geld investiert. Unser Vertrag läuft 2025 aus. Was wird dann aus unserer Anlage?
Wir möchten gern wissen, wie Ihre Position zu dem Thema ist und ob Sie sich für den Erhalt und die weitere Förderung der privaten Energieerzeugung einsetzen.
Mit freundlichen Gründen
Elke und Günter Winterscheid
Sehr geehrte Frau Winterscheid, sehr geehrter Herr Winterscheid,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema private Energieversorgung und Photovoltaik-Anlagen. Im Gesetzesentwurf war vorgesehen, dass ausgeförderte PV-Anlagen zum Börsenstrompreis ins öffentliche Netz einspeisen können. Den Wechsel in den Eigenverbrauch hätte der Gesetzesentwurf jedoch doppelt erschwert: Zum einen hätten Ü20-Anlagen dann einen unverhältnismäßig teuren Smart Meter nachrüsten müssen, zum anderen wäre auf den Eigenverbrauch eine Umlage fällig geworden.
Da der Strom aus erneuerbaren Energien einen wichtigen Teil zum Klimaschutz beiträgt, wollen wir als SPD PV-Anlagen weiter fördern und haben uns für eine Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik in der Energie-Erneuerungs-Gesetz-Planung eingesetzt.
Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der Förderung fallen, wird nun die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es, auch sie weiter am Netz zu halten.
Ihnen wird der Wechsel in den Eigenverbrauch also doppelt erleichtert: Erstens entfällt die Pflicht zur Nachrüstung eines Smart Meters, zweitens werden die Anlagenbetreiber vollständig von der EEG-Umlage befreit. Damit können ausgeförderte PV-Anlagen wirtschaftlich weiter betrieben werden.
Falls noch etwas unklar geblieben sein sollte oder Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich gerne wissen und ich werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.
Liebe Grüße nach Stolberg
Claudia Moll