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Claudia Moll
SPD
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Frage von Waltraud B. •

Frage an Claudia Moll von Waltraud B. bezüglich Bundestag

Hallo liebe Frau Moll,
Immer noch ist die dringend notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags nicht in Sicht und die Bundestagswahl 2021 rückt näher. Deswegen wird es wichtig, möglichst schnell zu handeln, damit eine Wahlrechtsreform auch schon für die nächste Wahl greift.

Die Vorschläge, die von den Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble und von verschiedenen Bundestagsfraktionen gemacht wurden, wurden jeweils von anderen abgelehnt, sodass die erforderliche Mehrheit bisher nicht zustande kam.

Deshalb frage ich Sie, was Sie ganz konkret unternehmen wollen, damit die Mehrheit für die Verkleinerung doch noch erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Bracke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bracke,
wir wollen eine Verkleinerung des Bundestages noch in dieser Legislatur beschließen.
Wie Sie richtig sagen, ist in dieser Legislaturperiode die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestages unter Leitung von Bundestagspräsident Schäuble leider ohne Erfolg geblieben. Daher haben wir als SPD-Bundestagsfraktion nun einen neuen Kompromissvorschlag entwickelt: Mit einem zweistufigen Brückenmodell wollen wir auf praktikable Weise einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirken und den Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform bereiten.

Wir wollen in einem ersten Schritt mit Wirkung bereits zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen bis zur Erreichung der Obergrenze unter Wahrung des Zweitstimmenproporzes zugeteilt werden, darüber hinausgehende Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr. In einem zweiten Schritt schlagen wir vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen für eine Wahlrechtsreform sowie zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet. Dieser Vorschlag greift auch die Vorschläge anderer Fraktionen mit auf.

Auf Basis dieses Vorschlages gehen nun die Verhandlungen mit allen Fraktionen weiter. Wir sind zuversichtlich, noch in dieser Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform verabschieden zu können, die einen weiteren Aufwuchs der Bundestagsgröße verhindert und den Weg für eine langfristig tragbare Lösung bereitet.

Weitere Einzelheiten und die konkrete mathematische Umsetzung unseres Vorschlags haben wir auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/spd-brueckenmodell-zweibeispielrechnungen.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Moll

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