
(...) Die ursprünglich von der EU vorgesehene systemfremde Überregulierung durch Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen hin zu einer Verstaatlichung der Wasserversorgung, hätte die Qualitätskriterien der deutschen Wasserversorgung eher behindert als geschaffen. Auch künftig sollte keine Kommune dazu gezwungen werden, ihre Wasserkonzession auszuschreiben. (...)