Frage an Claudia Bögel-Hoyer von Hanno S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bögel,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort von 15.12.2012 auf abgeordnetenwatch.de.
In Norwegen gibt es einem gesetzlichen Anspruch auf eine 1MB DSL Verbindung in ungefähr 6 Jahren besteht derselbe Anspruch auf VDSL. Da Norwegen ein sehr „dicht besiedeltes Land“ mit „einfacher Geographie“ ist stellt sich die Frage, wann in Deutschland dieser gesetzliche Anspruch als Gesetz verabschiedet wird?
Nach meinem Kenntnisstand verfügt nicht mal 1% der Haushalte über einem VDSL Anschluss damit taucht Deutschland in verschiedenen internationalen Statistiken nicht auf. Nach Auskunft der Telekom hätte ich die theoretische Möglichkeit auf VDSL, die Realität nennt sich ISDN, bei Bekannten sieht es ähnlich aus. Wie Realitätsnah ist der Breitbandatlas, bzw. wird er absichtlich geschönt?
Hängt der schleppende Netzausbau wo einseitig Gelder der Telekom gegeben werden vielleicht mit dem ca. 33% Beteiligung des Bundes in Verbindung mit dem Schulden und den strauchelnden Aktienkurs des Unternehmens zusammen? Werden Gelder für den Netzausbau bei der Telekom zweckentfremdet? Greifen BND, andere Geheimdienste und Behörden auf Kundendaten der Telekom zurück, bzw. werden Daten gespeichert weil es auf Grund der Beteiligung am Unternehmen ein Veto-Recht gibt, bzw. Einfluss ausgeübt wird weil es „Staatsräson“ ist? Angesicht dessen was ist nach Ihrer Sicht wichtiger Netzausbau oder wirtschaftlicher Erfolg der Telekom?
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die christlich-liberale Koalition im Herbst 2011 ein Gesetz für mehr Wettbewerb und Dynamik im Telekommunikationsmarkt verabschiedet, welche besonders den zahlreichen mittelständischen Unternehmen der Branche zu Gute kommt. Im Mittelpunkt unseres Interesses steht dabei der möglichst schnelle, effiziente Netzausbau und die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarkem Internet. Die Begünstigung einzelner Unternehmen, wie Sie es in Ihrem Schreiben andeuten, oder einer bestimmten Technologie ist mit den Leitlinien des TKG nicht vereinbar. Das Gesetz umfasst folgende Grundsätze:
- Aktivierung des Wettbewerbs für einen so weit wie möglich marktgetriebenen Ausbau der Infrastruktur durch private Investitionen statt staatlicher Intervention
- Strikte Technologieneutralität statt Fixierung auf eine bestimmte Festnetz-Technologie
- Ermöglichen investitionsfreundlicher Netzentgeltregulierung
- Absenken der Leitungsbaukosten durch Ausschöpfung aller Synergien und Bereitstellung umfassender Planungshilfen für Investoren
Ein Rechtsanspruch auf Breitband/Universaldienst würde diesen Grundsätzen widersprechen. Ein Modell wie in Norwegen wird es folglich in Deutschland mit der FDP nicht geben. Nur im Wettbewerb und durch eine Technologie- und Anbietervielfalt kann das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2014 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen und Hochleistungsnetze möglichst bald auch flächendeckend verfügbar zu machen, erreicht werden. Für Regionen, die nicht durch den Markt erschlossen werden können, gibt es Breitbandfördermaßnahmen, die so zugeschnitten sind, dass der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird, Mitnahmeeffekte vermieden und zusätzliche Investitionen angeregt werden (z.B.: Mittel der Gemeinschsaftsaufgaben GAK - Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und GRW - Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur).
Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung, nicht einmal ein Prozent der Haushalte würde über einen VDSL-Anschluss verfügen, wurde laut Monitoringbericht vom Dezember 2011 ein Ausbau von 41 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s erreicht. Das sind 16,4 Millionen. 2009 waren erst zwölf Prozent mit dieser Zugangsgeschwindigkeit erschlossen. Dies zeigt, dass wir schon viel erreicht haben, aber gleichzeitig noch ein gutes Stück Arbeit vor uns liegt.
In der Breitbandversorgung der Bevölkerung hat Deutschland seine Position im europäischen Vergleich weiter gefestigt. Mit einer Penetrationsrate von über 32 Prozent - bezogen auf die Zahl der Einwohner - liegen wir deutlich über dem EU-Durchschnitt von 26,6 Prozent.
Es ist wichtig, dass wir alternative Technologien, jenseits der teuren Glasfaser, entwickeln, kennenlernen und vor allem akzeptieren. LTE (Long Term Evolution) ist eine solche mobile Technologie, die sich mit der Leistungsfähigkeit der Festnetze leicht messen kann und Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s erreicht. Vodafone beispielsweise hat seine LTE-Infrastruktur in Rekordgeschwindigkeit ausgebaut und erreicht per LTE bundesweit bereits über 7,5 Millionen Haushalte. Damit eröffnet uns LTE den Weg in die mobile Gigabit-Gesellschaft ohne Kostendruck auf kommunale Haushalte.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bögel MdB