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Christoph Strässer
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Frage von Roman B. •

Frage an Christoph Strässer von Roman B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Strässer,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 28.10.08 auf die Frage des Herrn Grimm.
Ich zitiere:

Diese Umsetzung des Karlsruher Urteils wird, so sie 2010 zum Gesetz wird, den Bund mit bis zu sechs Milliarden EUR jährlich belasten. Geld, das für notwendige Investitionen z. B. in Hochschulen und Bildung fehlen wird, wenn nicht für eine zumindest teilweise Gegenfinanzierung gesorgt ist.

Ich kann es nicht glauben, was ich da lese. Ich selbst und meine drei Kinder sind privat versichert. Bis jetzt ist es so, das diese Beiträge die der reinen Vorsorge dienen, steuerlich nicht adäquat berücksichtigt werden und eine erhebliche Benachteiligung gegenüber gesetzlich Krankenversicherten darstellen. Aus diesem Grunde erfolgt ja auch die Aufforderung aus Karlsruhe an die Politik dies umzusetzen. Jetzt schreiben Sie, das wenn dies so erfolgt, dieses (lassen Sie es mich so ausdrücken) unrechtmäßig einbehaltene Geld nicht mehr für andere Investitionen zu Verfügung steht.
Finden Sie die so in Ordnung?

Mit freundlichen Grüßen

R. Baumgartner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumgartner,

ich danke Ihnen für Ihre Stellungnahme vom 29. Oktober 2008.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass mit dem Kabinettsbeschluss vom 18. Februar 2009 eine steuerliche Entlastung für alle Bürgerinnen und Bürger beschlossen wurde. Gesetzlich und privat Versicherte sollen zukünftig Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgabe bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sollen Privatversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können. Insbesondere sind Prämien des am 01. Januar 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben, soweit darin kein Krankengeld enthalten ist. Auch Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung fallen unter diese Neuregelung,

Diesem Gesetzentwurf wurde am 16. März 2009 vom Deutschen Bundestag zugestimmt. Nun muss der Bundesrat bis zum 03. April 2009 ebenfalls dem Gesetz zustimmen, damit es wie geplant zum 01. Januar 2010 in Kraft treten kann.

Wie Sie sehen können, wird die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge damit für alle Versicherten, unabhängig von ihrem Status als gesetzlich oder privat Versicherter, ermöglicht.

Meiner Antwort an Herrn Grimm können Sie entnehmen, dass ich die Haushaltskonsolidierung für ein wichtiges Ziel halte, dass auch unter Berücksichtigung des Karlsruher Urteils nicht aus den Augen verloren werden darf. Daher muss die entstehende Belastung des Haushaltes gegenfinanziert werde – eine Gegenfinanzierung bedeutet jedoch nicht, dass dieses Geld „unrechtmäßig einbehalten“ wird. Es müssen sinnvolle Maßnahmen gefunden werden, die eine steuerliche Entlastung der Bürger auf der einen Seite nicht zu einer Belastung für künftige Generationen auf der anderen Seite werden lässt.

Als Vater von drei Kindern haben Sie sicher Verständnis dafür, dass Projekte wie beispielsweise die Renovierung von Kindergärten und Schulen sehr wichtig sind und wir diese Maßnahmen ebenfalls nachhaltig finanzieren müssen.

Ich halte also nicht die Umsetzung des Urteils für falsch – im Übrigen wird ja nun auch Gleichstellung aller Versicherten angestrebt – sondern ich spreche mich für einen sinnvollen finanziellen Ausgleich der anfallenden Kosten aus.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer (MdB)