Frage an Christoph Strässer von Martin B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Strässer,
aus den Medien erfuhr ich, das die Koalition eine Änderung des Grundgesetzes plant, mit der Einsätze der Bundeswehr im Inland möglich werden. Begründet wurde dies als Unterstützung der Polizei, falls deren Mittel nicht ausreichen. Ebenso mit der Abwehr terroristischer Anschläge.
Meine Fragen hierzu ist: Wie kommt man eigentlich darauf, das die Mittel der Polizei nicht ausreichend sind. Wenn das so ist, warum ist das denn so?
Für die Änderung des Grundgesetzes ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Wie werden Sie in dieser Frage abstimmen?
Diskutieren Sie diese Frage auch öffentlich im Wahlkreis?
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7.10.2008. Entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Eine Grundgesetzänderung für weitergehende Einsätze der Bundeswehr im Inland lehne ich ab. Die Aufgabenteilung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit zwischen Polizei und Bundeswehr haben sich bewährt.
Nach dem Grundgesetz dürfen die Streitkräfte im Inland nur „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ eingesetzt werden oder „zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“.
Das Grundgesetz beschreibt hier also extreme Situationen, in denen es der Polizei also an Material oder Personal fehlen könnte. Als Beispiel für eine solche Situation sei hier die so genannte Jahrhundertflut 2002 genannt, bei der die Streitkräfte im Innern tätig wurden.
Sie können sich sicher sein, dass es mit der SPD-Fraktion in dieser Wahlperiode keine Grundgesetzänderung in dieser Frage geben wird.
Gerne können wir diese Frage auch im Wahlkreis diskutieren. Melden Sie sich dafür bitte im Wahlkreisbüro, um einen Termin auszumachen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer