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Christoph Strässer
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Frage von Helge G. •

Frage an Christoph Strässer von Helge G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Strässer,

soeben las ich, dass die große Koalition für 2010 nach Spiegel-Informationen plant, Steuerzahler um neun Milliarden Euro zu entlasten, indem es ermöglicht werden soll, die Kosten für die Krankenversicherung volständig steuerlich geltend zu machen.
Auf diese Weise würden mittlere und vor allem hohe Einkommen um insgesamt 9 Milliarden Euro entlastet, während all diejenigen, die aufgrund ihres geringen Einkommens sowieso keine Steuern zahlen müssen (bspw. Ehepaare mit nur 1300 Euro monatlich), überhaupt nicht von der Neuregelung profitierten.
Ich kann nicht verstehen, warum die SPD eine solche Politik mitträgt, wo doch die Schere zwischen arm und reich ohnehin bereits immer weiter auseinander geht und auch im internationalen Vergleich schnell ersichtlich ist, dass in Deutschland keinesfalls die Steuern, sondern die Sozialabgaben viel zu hoch sind.
Auch wenn Sie die oben genannten Pläne nicht bestätigen können oder wollen, würde ich mich freuen, wenn Sie als "mein" SPD-Abgeordneter schreiben könnten, wie Sie zu solchen Entlastungen stünden und ob Sie sie (als Einzelmaßnahme) in der von Spiegel beschriebenen Form im Bundestag mittragen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Grimm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grimm,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.09.2008, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Auslöser für die Überlegungen zur Umsetzung der Steuervorteile war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem ein Privatversicherter stärker als bisher die hohen Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen darf. Das Bundesfinanzministerium betonte allerdings, dass die konkrete Umsetzung der Steuervorteile derzeit noch geplant werde. Noch handelt es sich um eine laufende Arbeit, einen endgültigen Vorschlag gibt es noch nicht.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen überarbeitet werden müssen, gab es allerdings bereits eine entsprechende Reaktion des Bundesfinanzministers. Die unmittelbar von der letzten Entscheidung Betroffenen sind zu allererst Privatversicherte. Das Bundesfinanzministerium mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück an der Spitze will allerdings auch für gesetzlich Versicherte in Zukunft bessere Voraussetzungen schaffen, um Krankenversicherungsbeiträge in höherem Maße als heute von der Steuer abzusetzen. Diese Umsetzung des Karlsruher Urteils wird, so sie 2010 zum Gesetz wird, den Bund mit bis zu sechs Milliarden EUR jährlich belasten. Geld, das für notwendige Investitionen z. B. in Hochschulen und Bildung fehlen wird, wenn nicht für eine zumindest teilweise Gegenfinanzierung gesorgt ist.

Dieses soll nicht darauf aufbauen, dass untere und mittlere Einkommensschichten durch steuerlichen Subventionsabbau stärker belastet werden. Auch Menschen mit durchschnittlichem Einkommen sollen von den geplanten Entlastungen profitieren können. Starke Schultern tragen mehr der Gegenfinanzierung, weil sie auch mehr tragen können -- nach diesem Grundsatz funktioniert die gerechte Verteilung der Steuerlast. Daher soll geprüft werden, welche Instrumente zur Verfügung stehen und wo Handlungsspielräume bestehen, um eine gerechte Finanzierung zu gewährleisten. Dies führt dazu, dass die Entlastung im Bereich der höheren Einkommensbezieher, die nicht näher definiert sind, kleiner ausfällt, während sie bei den unteren und mittleren Einkommen wenn möglich nicht von der Gegenfinanzierung betroffen werden soll.

Eine Alternative dazu gibt es nach Aussagen des Ministeriums nicht. Wenn Geld für die Abzugsfähigkeit der Krankenkassenbeiträge bereitgestellt werden muss, dürfe nicht auf der anderen Seite das wichtigste Ziel aus den Augen verloren werden: Das Ende der Neuverschuldung und der kontinuierliche Abbau des Schuldenbergs. Zusätzliche Belastungen müssen gerecht gegenfinanziert werden, um auch weiter verantwortungsvoll mit unserer und der Zukunft unserer Nachkommen umzugehen. Nur so kann unsere erfolgreiche Doppelstrategie aus Konsolidierung und Wachstumsförderung weitergeführt werden.

Sehr geehrter Herr Grimm, wie Sie sehen, werden wir darauf achten, dass zum einen nicht nur die Privatversicherten von dem Urteil profitieren, aber auch dass der Haushalt nicht unverhältnismäßig belastet und sinnvoll gegenfinanziert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer