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Frage von Steffen L. •

Frage an Christoph Strässer von Steffen L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Strässer,

als Bürger des Münsterlandes bitte ich Sie, mir bei der Beantwortung einer Frage jurist. - polit. Natur behilflich zu sein. Als Jurist und Mitglied im Ausschuß für Menschenrechte haben Sie beste Voraussetzungen, meine Frage explizit zu beantworten. Ich bin mit Familie aus politisch-humanitären Gründen 1984 von der DDR in die BRD übersiedelt, bin anerkannter politischer Flüchtling und Inhaber des Flüchtlingsausweises C.
Wir sind 1984 von den Staatsorganen der DDR in einem Verwaltungsakt ausgegliedert worden mit Verzicht auf alle sozialrechtlichen Forderungen.
In der BRD durchliefen wir eine umfangreiche Eingliederungsprozedur zum Bürger der BRD mit allen Rechten und Pflichten, ein ausführlicher Verwaltungsakt.
Wir haben uns entsprechend unserer beruflichen Qualifikation eine solide Existenz aufgebaut.
Für viele kam dann unerwartet die Wiedervereinigung Deutschlands. Jetzt die Frage:
Ist es juristisch nach irgendeinem Gesetz grundsätzlich überhaupt möglich, dass wir nach der Wiedervereinigung de jure wieder in den Status eines Bürgers des Beitrittsgebietes rückversetzt werden können, oder kann dies nur durch einen mitteilungspflichtigen Verwaltungsakt erfolgen?

Die Antwort, dies komme auf den Einzelfall an, wäre für mich unbefriedigend.
Ich möchte an dieser Stelle gleich versichern, es handelt sich nicht um Straftaten oder sonstige unlauteren Dinge, sondern um sozialrechtliche Belange.
Verwaltungsakte der DDR bleiben nach dem Einheitsvertrag bestehen, wir waren zu diesem Zeitpunkt anerkannte Bürger der alten Bundesländer, die Wiedervereinigung hätte ja auch 20 Jahre später oder nie kommen können, die politische Entwicklung war ja in den letzten 30 Jahren mit Imponderabilien sehr angereichert.

Die genehmigten 2000 Zeichen für den Fragesteller sind für manche Fragen etwas knapp, deshalb habe ich für eventuelle Rückfragen unsere Telefonverbindung hinterlassen.
Ich freue mich auf eine befriedigende persönliche Antwort von Ihnen.
MfG Steffen Lerch

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Sehr geehrter Herr Lerch,

gerne versuche ich, Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich zu sein. Dazu fehlen allerdings noch einige Informationen. Ich bitte Sie, mir Ihre Anfrage mit Ihren Kontaktdaten schriftlich an mein Büro zu schicken. Ich werde mich dann mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer