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Christoph Strässer
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Frage von Ulf R. •

Frage an Christoph Strässer von Ulf R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strässer,

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christoph Strässer, uvam.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 124. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. November 2007
Zitat: "Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon
auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige
Bestandteile für unwirksam erklären wird."

http://dip.bundestag.de/btp/16/16124.pdf, S. 13032

Diese Zeilen zum jüngst auch von Ihnen mitverabschiedeten Gesetz zum Thema Vorratsdatenspeicherung, die ganz am Ende des gesamten Absatzes Bedenken zur Verfassungswidrigkeit hinfortwischen, das würde sich schon Einrenken, finde ich äußerst bedenklich.

Man könnte genausogut etwas gesetzeswidriges tun und sich vor Gericht damit herausreden, daß bald möglicherweise Gesetze verabschiedet werden, die den Straftatbestand aufheben würden.

Sie haben bei der letzten Wahl meine Stimme erhalten, mein Vertrauen in Ihr Abstimmungsverhalten und Ihre Auffassung davon, wie mit der Verfassung umzugehen ist, ist nun schwer erschüttert.

Ich möchte Sie bitten mir die obigen Zeilen zu erklären und wie Sie Ihr Abstimmungsverhalten in diesem Zusammenhang mit Ihrem Gewissen und Mandat vereinbaren können.

Ich freue mich auf Ihre Antwort,
Ulf Röttger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Röttger,

bitte finden Sie die Antwort auf Ihre Frage bei Herrn Herding.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer