Frage an Christoph Strässer von Uwe M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Strässer,
Sie haben der Mandatsverlängerung "Afghanistan" zugestimmt.
Art 87a sagt: " der Bund stellt Streitkräfte zur V e r t e i d i g u n g auf°...
Dass wir die BRD am Hindukusch verteidigen, ist eine der unglaubwürdigsten Begründungen, die Struck einfallen konnten. Machen Sie endlich Schluss mit dieser Art von Bundeswehrzirkus: Kosovo- Horn von Afrika-Somalia-Afghanistan-Libanon- (alles ohne absehbares Ende) und besinnen Sie sich auf das GG oder setzen Sie sich ein für eine entspr. GG-Änderung. Wie stehen Sie dazu???
Sehr geehrter Herr Müller,
für Ihre Anfrage über das Forum abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen und möchte Ihnen wie folgt antworten.
Neben der von Ihnen zitierten Stelle „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ (Art. 87a, GG), wird auch an einem anderen Punkt mittelbar auf den Bereich Sicherheit und den Einsatz der Bundeswehr hingewiesen. So heißt es in Artikel 24,3: „Der Bund kann sich zur Wahrung des einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen …“ Dies tat die Bundesrepublik Deutschland als sie den Vereinten Nationen beitrat. In einem solchen System kollektiver Sicherheit sind dessen verpflichtet, jedem anderen zur Seite zu stehen, sollte das Land bedroht oder angegriffen werden. Die Feststellung einer Bedrohungs- oder Angriffslage sowie die weiterführenden Maßnahmen obliegen den Vereinten Nationen. Sollte daher der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Bedrohung oder den Bruch des Weltfriedens und der Sicherheit feststellen, verabschiedet er entsprechende Maßnahmen und bittet die Mitglieder der Vereinten Nationen um Unterstützung. Dies kann durch finanzielle, personelle oder logistische Hilfe geschehen. Im Besonderen die personelle Unterstützung von Missionen durch die Bundeswehr bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Parlament. Da die Bundeswehr eine so genannte Parlamentsarmee ist, müssen die Mitglieder des Deutschen Bundestages ihrem Einsatz im Ausland zustimmen. Demnach sind die Einsätze der Bundeswehr im Ausland in einem doppelten Mechanismus verankert. Eine alleinige Anforderung durch die Vereinten Nationen reicht nicht aus; die Volksvertreter müssen letztlich immer zustimmen. Ich kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass – auch wenn deutsche Soldatinnen und Soldaten angefordert werden – kein Automatismus in Kraft gesetzt wird. So habe ich den Missionen im Kosovo, im Kongo und im Libanon, nach reiflicher Überlegung und Durchsicht der Mandatsbeschreibung, zugestimmt. Auch der ISAF-Mission in Afghanistan habe ich zugestimmt. Hingegen habe ich den Einsätzen der Bundeswehr, welche im Rahmen der Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika sowie in Afghanistan durchgeführt werden, nicht zugestimmt. Bei den zuletzt genannten Missionen handelt es sich meiner Ansicht nach nicht um die einer notwendigen umfassenden politischen und zivilgesellschaftlichen Entwicklung, sondern um eine rein militärisch geprägte Terrorbekämpfung. Eine derart und eindimensionale Konfliktlösung ist abzulehnen. Ich erachte eine diplomatische, wie politische und zivilgesellschaftliche Aufbauarbeit als unverzichtbares einer nachhaltigen Entwicklung. Sollten in der Anfangsphase militärische Missionen zum Absichern des Umfeldes notwendig sein, so ist diesen – unter der eben genannten dauerhaften Entwicklungskonzepte – zuzustimmen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Einsätze durchaus nicht ohne Ende sind. Jede Mandatierung durch den Deutschen Bundestag ist zeitlich, zumeist auf ein Jahr, beschränkt. Das heißt, dass die Abgeordneten diese Einsätze Jahr einer Prüfung unterziehen und daraufhin ihr Votum für eine weitere Verlängerung beziehungsweise für einen Abschluss der Einsätze abgeben können. Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit, also der Vereinten Nationen, einerseits durch den Sicherheitsrat einzufordern andererseits muss der Bundestag diesem Mandatsersuchen und dem folgenden Einsatz zustimmen.
Eine Grundgesetz-Änderung wie sie durch Sie gefordert wird, erachte ich daher momentan als nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen.
Christoph Strässer