Frage an Christoph Strässer von Astrid B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Strässer,
können Sie noch etwas für den "vergessenen Lärmschutz" beim Ausbau der Umgehungsstraße B 51 / Wolbecker Straße tun?
Im langjährigen Planfeststellungsverfahren gab es das Neubaugebiet "Mühlhäuser Straße" noch nicht - die auf der anderen Seite liegenden Schrebergärten wohl. Diese werden durch einen 1a Lärmschutzwall geschützt - unser hochwertiges "reines Wohngebiet" leider nicht.
Straßen NRW sieht leider keine Möglichkeit mehr und verweist ganz klar an die Stadt Münster als zuständige Instanz für den Lärmschutz. Was können Sie da für uns tun?
Freundliche Grüße
Astrid Bremer
Sehr geehrte Frau Bremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lärmschutz. Wir sind uns der Problematik der hohen Lärmbelastung aufgrund des Ausbaus der Umgehungsstraße B51/ Wolbecker Straße bewusst. Nach meinen Informationen wurden allerdings Lärmschutzmaßnahmen wie eine Lärmschutzwand und Schallschutzfenster im Bebauungsplan bereits von vornherein berücksichtigt.
Da es sich bei der Installierung von Lärmschutzmaßnahmen - wie Sie richtig anmerken - um eine kommunale Aufgabe handelt, sind meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster in dem Fall kompetente Ansprechpartner. Ich würde daher einen gemeinsamen Gesprächstermin unter Einbeziehung unserer Ratsmitglieder vorschlagen. Bei Interesse nehmen Sie zur Terminabstimmung gerne Kontakt mit meinem Wahlkreisbüro per E-Mail unter christoph.straesser.wk@bundestag.de auf.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer