Frage an Christoph Strässer von Robert L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strässer,
nach meiner Wahrnehmung ist Deutschland zur Zeit im Vergleich zu anderen europäischen und außereuropäischen Ländern ein Entwicklungsland in Bezug auf die Verfügbarkeit von freiem Internet. Hier besteht m.E. dringender Handlungsbedarf.
Den Entwurf für die Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG-E) aus dem SPD-geführten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie lehne ich allerdings ab, da eine Anpassung der Störerhaftung wie vorgeschlagen durch schwammige Formulierungen zu mehr Rechtsunsicherheit führt, den digitalen Wandel in Deutschland durch zusätzliche Barrieren behindert und insbesondere (vornehmlich altruistisch handelnde) Privatpersonen benachteiligt.
Wie ist Ihre Position zum Gesetzentwurf von Herrn Gabriel?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme und herzliche Grüße
Robert Lülfs
Sehr geehrter Herr Lülfs,
vielen Dank für Ihr Interesse am Gesetzesentwurf für die Neuregelung des Telemediengesetzes. Der Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist eine Umsetzung des Koalitionsvertrages, der eine bessere Regelung zur Nutzung von öffentlichen WLANs fordert.
Auch wenn eine weiter gehende Regelung im Gesetzesentwurf wünschenswert gewesen wäre, führt dieser zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten, mehr Rechtssicherheit für alle Anbieter und größerem Schutz des Kommunikationsgeheimnisses der Nutzerinnen und Nutzer. Das ist im Ergebnis eine gute Leistung, wobei noch offene Fragen vor allem bei der praktischen Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen und bei Abgrenzungsproblemen zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern liegen.
Nach den Stellungnahmen von Ländern etc., der Notifizierung bei der EU-Kommission und der Kabinettbefassung werden fragliche Punkte im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.
Bei der Anpassung der Störerhaftung wurde vor allem das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer in den Vordergrund gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer