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Frage von Ronny M. •

Frage an Christoph Strässer von Ronny M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Strässer.

Mein Frage befasst sich mit dem Thema Maklerprovision und dem Bestellerprinzip, demzufolge die den Makler bestellende Person für dessen Dienstleistung bezahlen solle.

Wie Sie bestimmt wissen, verhält es sich mit dem Angebot und der Nachfrage von freiem Wohnraum in Münster nicht anders als in vielen anderen Großstädten Deutschlands, dergestalt, dass die Nachfrage deutlich überwiegt.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das, zumindest bei den Maklern mit denen ich in Kontakt getreten bin, sich dieses Missverhältnis deutlich zu Lasten des "Arbeitsethos", der Arbeitsmotivation auswirkt. Ich habe Fälle in denen der Makler gar nicht erschienen ist und per SMS auf einen Nachbarn verwies, bei dem der Wohnungsschlüssel abgeholt werden könne. Zu einfachste Fragen zu Quadratmeterzahlen der Zimmer oder dem alter der Fenster konnten entweder keine Angaben gemacht werden oder die Makler reagierten dünnhäutig, mit dem Verweis darauf, dass ich schließlich nicht der einzige Interessent bei dieser Gruppenbesichtigung sei und die Wohnung ja nicht anmieten müsse.

Prinzipiell bin ich für das Bestellerprinzip, sehe aber auch ein Problem darin, das viele Makler keine Immobilienkaufleute, sondern häufig Quereinsteiger ohne Vorkenntnisse sind und würde mich deshalb eher, als für das Bestellerprinzip, für einen zwingende Berufsausbildung für Makler aussprechen.

Wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema und können Sie schon sagen wann ein entsprechender Gesetzentwurf dem Plenum vorgelegt wird.

Mit freundlichen Grüßen
R. Müller

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Sehr geehrter Herr Ronny Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2014 zum Thema Maklerprovision und Bestellerprinzip. Gerne möchte ich hierzu kurz Stellung nehmen.
Ich kann Ihre Kritik bezüglich des „Arbeitsethos“ nachvollziehen. Jedoch ist es nicht das Anliegen des Bestellerprinzips, Makler als unseriöse Arbeiter darzustellen. Im Gegenteil ist mir durchaus bewusst, dass die Mehrheit der Makler seriös arbeitet.
Beim Bestellerprinzip geht es um eine gerechte Verteilung der Kosten. Das entspricht einem natürlichen Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft: „Wer bestellt, bezahlt.“ Die Vermittlungskosten sollen von demjenigen getragen werden, in dessen Interesse der Makler tätig wird. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.
§ 2 Absatz 1a der geplanten Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG-E) bestimmt, dass der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden – sofern ein Mietvertrag zustande kommt – nur dann die Zahlung eines Entgelts verlangen darf, wenn der Wohnungsvermittler von ihm in Textform einen Suchauftrag erhält und der Vermittler nur zu diesem Zweck den Auftrag zum Angebot einer Wohnung im Sinne des § 6 Absatz 1 WoVermRG vom Vermieter einholt.
Demnach soll es Makler und Vermieter nicht mehr möglich sein, die schwierige Lage Mietsuchender auszunutzen. Der Schutz des Schwächeren ist uns dabei ein wichtiges Anliegen.
Zum 1.Juni 2015 soll das Bestellerprinzip in Kraft treten und uneingeschränkt für alle Vermittlungen von Mietwohnungen gelten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen