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Christoph Strässer
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Frage von Ines E. •

Frage an Christoph Strässer von Ines E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

http://www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-bericht-zur-lage-der-roma-in-europa-a-963001.html Zitat Spiegel: Christoph Strässer (SPD), der Beauftragte der Bundesrepublik für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, sagte zu dem Report von Amnesty: "Solange EU-Bürger ohne Perspektive von der Mehrheitsgesellschaft ausgeschlossen leben, wird die Europäische Union ihren eigenen Wertemaßstäben nicht gerecht."

http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-02/langzeitarbeitslose-jobcenter-interview/seite-3 Bürger und ihre Familien fühlen sich durch die Hartz4Gesetze, in denen sie mit Sanktionen (Verweigerung des Existenzminimums, Verlust der Krankenversicherung, Wohnung) bedroht werden, sobald sie Mitbestimmungsrechte über Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen einfordern, tagtäglich von Behörden bedroht. Wie wollen und können Sie die Situation grundlegend verändern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank zunächst für Ihr Schreiben vom 08.04.14.

Der von Ihnen zitierte Artikel von Spiegel Online betrifft die Menschenrechtslage der Roma in Europa und thematisiert insbesondere rassistisch motivierte, teils gewalttätige Übergriffe auf diese Minderheit. Daher bietet sich ein Vergleich zur ALGII Gesetzgebung in Deutschland nicht an. Was Ihre diesbezügliche Kritik betrifft, können wir Ihr Anliegen nachvollziehen, möchten sie aber auch darauf hinweisen, dass an den Erhalt sozialstaatlicher Leistungen gewisse Bedingungen geknüpft sind. Diese ergeben sich aus der Tatsache, dass die Leistungen von der Gesellschaft getragen werden und somit einer gewissen gesellschaftlichen Akzeptanz sowie Legitimation bedürfen. Die Zumutbarkeit einer Beschäftigung ist dabei in § 140 SGB III genau geregelt und unterliegt somit Bedingungen, welche die Rechte der Arbeitslosen schützen. Sehen Sie diese Rechte verletzt oder nicht ausreichend durch dieses Gesetz geschützt, bleibt Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit, auch gegen die von Ihnen angesprochenen Sanktionen Widerspruch und Klage zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Strässer MdB