Frage an Christoph Strässer von Barbara U. bezüglich Recht
Die letzten Zwischenfälle vor der Moschee in Köln, bei der 29 Polizisten verletzt wurden, beunruhigen mich sehr, weil bei Berichten in NRW anscheinend das Urheberrecht keine Bedeutung zu haben scheint.
Wie kann es angehen, dass Gerichte beschließen, dass diese Nazis von Pro NRW Karrikaturen de dänischen Zeichners zeigen dürfen, obwohl dieser es nicht will?
Wie kann es angehen, dass diese Nazis den Namen des Zeichners für politische Provokationen benutzen dürfen, um einen Preis auszuloben, die seinen Namen trägt? Der Mann wurde damals schon angegriffen und wird bedroht.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
verschiedene Verwaltungsgerichte (VG) haben entschieden, dass die Mohammed-Karikaturen von Kurt Westergaard bei den Demonstrationen von Pro NRW gezeigt werden dürfen.
Diese Entscheidung scheint im ersten Moment schwer nachvollziehbar zu sein, da es bei anderen Demonstrationen, wie beispielsweise bei der Veranstaltung am 06.05.2012 in Bonn, zu Gewaltausschreitungen gekommen ist.
In meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter habe ich keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte. Dennoch möchte ich Ihnen gerne erklären, weshalb die Gerichte so entschieden haben.
Nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes kann eine zuständige Behörde (z.B. die Polizei) eine Versammlung verbieten oder, wie in diesen Fällen, von bestimmten Auflagen abhängig machen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
Da die Polizei bei den Pro NRW Demonstrationen befürchtete, dass es bei Zeigen der Karikaturen zu Ausschreitungen kommen könnte, sprach sie ein Verbot für das Zeigen der Karikaturen aus. Dieses Verbot wurde von pro NRW vor den Verwaltungsgerichten angezweifelt.
Daraufhin haben beispielsweise das Verwaltungsgericht in Düsseldorf als auch das Verwaltungsgericht Aachen die Entscheidungen der Polizeipräsidien aufgehoben, welches das Zeigen der Karikaturen während der Versammlung untersagt hatte. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass ein Nachweis fehle, dass es bei den bevorstehenden Veranstaltungen „fast mit Gewissheit“ zu einer unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit kommen werde. So argumentiert das Aachener Verwaltungsgericht, dass es bei ähnlichen Veranstaltungen in Oberhausen, Herten und Hamm am 2. Mai 2012 und in Krefeld und Düsseldorf am 4. Mai 2012 nicht zu Ausschreitungen gekommen sei. „Lediglich die Veranstaltungen in Solingen und Bonn bilden die - unrühmliche und traurige - Ausnahme,“ schreibt das VG Aachen in seiner Begründung. Daher haben sich die verschiedenen Verwaltungsgerichte so entschieden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in den genannten Beschlüssen allerdings nicht geprüft wurde, inwiefern ein Verbot vom Zeigen der Karikaturen mit Bezug auf das Urheberrecht möglich wäre. Das müssen zukünftige Beschlüsse zeigen.
Ich persönlich stimme allerdings mit Ihnen überein, dass es sehr bedenklich ist, dass pro NRW Kurt Westergaards Karikaturen für Ihre Zwecke - und gegen Westergaards Willen- missbraucht, um ihre rechtsextremen Ansichten publik zu machen. Ich würde es daher unterstützen, sollte Westergaard gerichtlich gegen den Gebrauch seiner Karikaturen von rechtsextremen Gruppierungen vorgehen.
Als Sozialdemokrat setze ich mich auch weiterhin gegen Rechtsextremismus und für eine offene Gesellschaft ein, in der ein friedliches Miteinander und ein offener Dialog möglich sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Strässer