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Frage von Lias B. •

Frage an Christoph Strässer von Lias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strässer,

ich habe soeben in der ZEIT einen Artikel gelesen, nach dem die Geschäftsordnung des Bundestages in der Weise geändert werden soll, es dem Bundestagspräsidenten beschwerlicher zu machen, Abgeordnete, die nicht stromlinienförmig sind, zu Wort zu bringen.

1. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Ansinnen?
2. Falls Sie diesem Antrag prinzipiell ablehnend gegenüberstehen sollten: Wird sich dies auch entscheidend auf Ihr Abstimmungsverhalten auswirken?
3. Falls Sie diesem Antrag aus Überzeugung zustimmen wollen: Könnte eine solche Maßnahme nicht geeignet sein, den Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes einzuschränken, insbesondere, wenn es sich bei einem seiner Fraktion widersprechenden Abgeordneten um einen direkt gewählten handeln sollte?

Vorab vielen Dank für die Antwort
Lias Bledt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bledt,

der Vorschlag zur Neuregelung des Rederechts im Bundestag hat eine hitzige Diskussion in Gang gesetzt. Die eindeutige Stellungnahme gegen solch eine Einschränkung meinerseits, wie auch die ablehnende Haltung vieler meiner Kollegen haben inzwischen dazu beigetragen, dass die Fraktionsgeschäftsführungen sich von ihrem ursprünglichen Vorschlag distanziert haben. Meine ausführliche Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link auf meiner Internetseite:

http://www.christoph-straesser.de/meldung.php?meldung=2730&page=0

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Strässer