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Christoph Strässer
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Frage von Christian E. •

Frage an Christoph Strässer von Christian E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Strässer,

beim von abgeordnetenwatch.de angebotenen Abgleich meiner Überzeugungen mit den Meinungen "meiner" Wahlkreis-Kandidaten bin ich auf einen Widerspruch gestoßen, den ich mir nicht erklären kann. Nach den im Vergleich vermittelten Informationen lehnen sie gentechnisch veränderte Lebensmittel ab (wobei allerdings zu diesem Punkt im Gegensatz zu vielen anderen kein weiter ausführender Satz zu Ihrer Überzeugung zu lesen ist). Andererseits haben sie in der Abstimmung im Mai zum Anbauverbot von Genmais nach den hier abrufbaren Informationen GEGEN den Entwurf gestimmt.

Auch wenn Ihr Fachgebiet vielleicht ein anderes sein mag möchte ich sie bitten Ihre Meinung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln auszuführen und danach - die Richtigkeit der von mir auf abgeordnetenwatch.de bisher abgerufenen Angaben vorausgesetzt - auf meine folgende Frage bezüglich des Widerspruchs zu antworten:

Wie beurteilen Sie Ihr Abstimmungsverhalten vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass dieser Entwurf von den Grünen stammte, d.h.: War hier für Sie als Abgeordneter einer Regierungspartei die Fraktionsdiziplin ausschlaggebend oder haben sie Ihre Meinung inzwischen geändert?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Errll,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten und meiner persönlichen Überzeugung hinsichtlich gentechnisch veränderter Lebensmittel. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage antworten.

Es ist korrekt, dass ich in der Abstimmung am 13. Mai diesen Jahres dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Parlamentsdrucksache 16/11919) nicht zugestimmt habe.
Dies hat folgende Gründe. Der Antrag der Fraktion stammt bereits aus dem Februar diesen Jahres, insofern entbehrte er einer gewissen Aktualität. Zwischenzeitlich hatte die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner den Anbau der kritisierten Sorte MON 810 bereits gestoppt. Damit war die Kernforderung dieses Antrags erfüllt. Insofern war es auch aus meiner jetzigen Sicht konsequent, dem Antrag die Zustimmung zu verweigern.
Zutreffend ist aber auch, dass der fragliche Antrag weitergehende Forderungen enthielt, die sich über das Anbauverbot für MON 810 hinaus kritisch mit dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen grundsätzlich auseinandersetzten.
Auch wenn meine Fraktion und ich gegen diesen Antrag gestimmt haben, heißt dies nicht, dass wir unsere grundsätzliche Haltung gegenüber gentechnisch veränderten Produkten geändert haben. Die SPD hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Umweltfolgen der grünen Gentechnik hingewiesen. Nur gegen erbitterten Widerstand aus der Union waren Verbesserungen im Gentechnikgesetz durchsetzbar. Zwei weitere Antragsentwürfe der SPD-Bundestagsfraktion zu Fragen des Einsatzes der Gentechnik konnten in der vergangenen Legislaturperiode nicht im Bundestag eingebracht werden, weil die CDU/CSU ihre Zustimmung verweigerte. Aufgrund der von uns seinerzeit mit beschlossenen Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 war eine Einbringung dieser Anträge nicht möglich, da das Einvernehmen mit unserem damaligen Koalitionspartner Voraussetzung gewesen wäre.
Nach meiner Überzeugung gibt es in Fragen gentechnisch veränderter Lebensmittel, aber auch Pflanzen, bisher zu viele unbekannte Faktoren. Im Unterschied zur klassischen Züchtung, bei der nur verwandte Arten miteinander gekreuzt werden können, werden mit Hilfe der sogenannten „Grünen Gentechnik“ Artengrenzen übersprungen. So können z.B. Gene von Bakterien auf Pflanzen übertragen werden. Das stellt uns vor völlig neue Herausforderungen, denn unser Wissen über mögliche Langzeitfolgen ist immer noch lückenhaft.

Mit dem zusätzlich durchgesetzten Anbauverbot von MON 810 haben wir den Anfang vom Ende der „Grünen Gentechnik“ in Deutschland ermöglicht und ich darf Ihnen versichern, dass meine Fraktion und ich in dieser Frage national und auf europäischer Ebene weiterhin eine klare Position einnehmen. Um dies auch parlamentarisch mit einem klaren Verbot belegen zu können, hat es in der vergangenen Legislaturperiode eben keine Mehrheiten gegeben. Durch das Ergebnis der Bundestagswahl vom 27. September sind die Bedingungen für ein klares Verbot genmanipulierter Anbauweisen leider auch nicht wirklich besser geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer (MdB)