Frage an Christoph Schnurr von Jens T. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schnurr,
mich interessieren einige Fragen aus dem Bereich Familienpolitik mit Relation zur Justiz.
Mein Bild einer gleichberechtigten Ehe verträgt sich nicht mit der derzeitigen implementierten Rechtsinstitution.
Es ist für mich verständlich, daß sich Mann und Frau nach Eheschließung in der Standard-Gütergemeinschaft "Zugewinngemeinschaft" befinden und nach einem Scheitern der Ehe den gemeinsam erwirtschafteten Zugewinn hälftig teilen.
Nicht verständlich ist für mich die Verpflichtung des besser verdienenden Ehepartners, nach aufgelöster Ehe via Ehegatten- und Aufstockungsunterhalt eine "Quasi"-Lebensstandardgarantie für den geringer verdienenden Partner zu realisieren.
Hier ist erschwerend zu berücksichtigen, daß zudem die eigentlich juristisch vorhandene "Erwerbsobliegenheit" des geringer verdienenden Partners in unserer Rechtswirklichkeit oft nicht zum Zuge kommt, da mit einigem Geschick leicht aushebelbar.
Gerade aber der Aufstockungsunterhalt ist mit einer modernen Auffassung von zwei souveränen Partnern, die sich zusammentun kaum vereinbar.
Wenn ich als leistungfähiger Gutverdiener eine Catering-Servicekraft heiratete, erwürbe meine Frau qua Heirat den Anspruch auf nahezu die Hälfte meines Gehaltes (Langzeitehe >3 Jahre vorausgesetzt). Das ist ja zu Ehezeiten auch richtig und gewollt - nach einer Scheidung aber eben nicht mehr. Der oft kolportierte Grund hierfür: Die Frau hätte "sozusagen hälftig" dazu beigetragen, daß mein Einkommen so hoch sei. Dies ist doch einfach lächerlich und offenbart nichts weiter als die klischeehafte Vorstellung, meine Frau würde "mir zu liebe" zurückstecken. Wo aber wird die Frau denn behindert?
Für mich ist das der Grund, warum ich selbst niemals eine Ehe eingehen kann, da ich mich auf Gedeih und Verderb dem Goodwill einer Frau auszuliefern würde.
Meine Freundin ist Servicekraft in einer Cateringgesellschaft, ich selbst bin IT-Consultant. Natürlich will ich alles für sie geben - auch mein Geld für eine gemeinsame Zukunft. Wenn ich jedoch davon ausgehen muß, daß ich nach einem natürlich nicht ersehnten Scheitern einer evtl. geschlossenen Ehe ewiger Unterhaltssklave sein kann, so ist dieser implizite Vertrag eigentlich nach gutem Rechtsverständnis "sittenwiedrig", denn i.a. wird kein Mann vom Standesbeamten auf diese Gefahr aufmerksam gemacht (schließlich trifft es meistens Männer).
Die erste Frage also lautet: Planen Sie, den grenzenlos überkommenen Aufstockungs-Unterhalt an Ehepartner abzuschaffen und den Ehegattenunterhalt ansonsten so weit zu reformieren, daß er
1. maximal in der Höhe des letzten Einkommens des berechtigten Ehepartners liegt und
2. nur während eventuell zu leistender Kinderbetreuungszeiten fällig wird also bis zum 8. Lebensjahr des jüngsten gemeinsamen Kindes
Die zweite Frage hierzu: Setzen Sie sich dafür ein, daß Väterrechte gestärkt werden und beispielsweise eine Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht (ABR) zu Gunsten des Vaters verwirkt bei Vorenthaltung der väterlichen Umgangsrechte und setzen sie sich dafür ein, daß die Rechtswirklichkeit bei der gerichtlichen Zuordnung des ABR dem Gebot der Gleichheit der Geschlechter näher kommt, anstatt die klischeehafte Vorstellung zu stärken, Kinder gehörten qua "Gewohnheitsrecht" zur Mutter und Väter haben zu zahlen?
Die dritte Frage betrifft das von Frau Zypries geplante Verbot anonymer Vaterschaftstests.
Dies ist ja wohl unglaublich. Es kann doch wohl nicht sein, daß ein Vater nicht auch gegen den Willen der Mutter anonym feststellen lassen lann, ob das Kind für das er bezahlt auch seines ist.
Die Persönlichkeitsrechte des Kindes hier vor zu schieben ist eine Unverschämtheit. Die Mutter ist im Falle eines Betruges nicht Sachwalter der Interessen des Kindes sondern nur ihres eigenen und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammeung bleibt ohnehin vor.
Das zudem eine Abwägung der Rechte des Mannes gegen die der Kindes bei der finanziellen Tragweite einer unberechtigten Erschleichung einer Unterhaltrechtes gering gewichtet werden bleibt mir ein Rätsel.
Die zweite Frage lautet demnach: Setzen sie sich für ein Recht von vermeintlichen Vätern ein, ihre Vaterschaft auch 1. anonym feststellen zu lassen und
2. diesen anonym durchgeführten Test als zulässigen Grund für eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtungsklage festzulegen?
Ich hoffe auf Ihre Antworten und lasse an dieser Stelle natürlich keinen Zweifel daran, daß diese Antworten mein Wahlverhalten bestimmen.
Gleichzeitig bitte ich sie um Einwilligung, ihre (natürlich ungekürzte) Antwort zusammen mit den von mir gestellten Fragen (ebenfalls ungekürzt) in einem Forum zur Gleichberechtigung der Geschlechter zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Thole