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Christoph Schnurr
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Frage von Solveig K. •

Frage an Christoph Schnurr von Solveig K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Schnurr,

was werden Sie unternehmen, damit das Antikorruptionsgesetz schnellstmöglich ratifiziert wird?

Gruss, Solveig Kulas

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Kulas,

die Bestechung von Abgeordneten ist seit 1994 ein Straftatbestand. Im Jahr 2003 unterzeichnete die Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption. Die Konvention wurde jedoch nicht in nationales Recht umgesetzt – aus juristischen Bedenken, welche die aktuelle schwarz-gelbe Regierung mit ihren Vorgängerregierungen teilt.

Die Problematik diesbezüglich ist, dass eine Umgestaltung des Strafgesetzbuches vorzunehmen wäre, deren juristische Stichhaltigkeit infrage steht. In der Konvention der UN wird lediglich von Amtsträgern gesprochen. Folglich gibt es keine Unterscheidung zwischen Abgeordneten und Beamten. Auch die Unterscheidung von Abgeordneten des Bundestages und Abgeordneten der Landtage, bzw. der Kommunen ist nicht problemlos lösbar. Ferner ist es juristisch schwer zu fassen, welche Art der Zuwendungen unter Strafe gestellt werden sollen. Bei Geldbeträgen scheint das noch einfach zu sein, doch was ist mit Dienstleistungen, Präsenten oder ähnlichen Zuwendungen? Schließlich ist bisher ungeklärt, wie eine verbotene „Beeinflussung“ (abgesehen vom Stimmenkauf) konkret zu definieren und erkennen wäre.

Im deutschen Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das besagt, dass Strafrechtsnormen so konkret sein müssen, dass der Anwendungsbereich und die Tragweite des Tatbestandes erkennbar ist bzw. sich durch Auslegung ermitteln lässt. Durch diese Schwierigkeiten scheint es nicht absehbar, dass eine wirkungsvolle Umsetzung in deutsches Recht in absehbarer Zeit erfolgt.

Mit besten Grüßen

Christoph Schnurr