Frage an Christoph Schnurr von Elias F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schnurr,
als Mitglied des Verteidigungsausschusses kennen Sie wahrscheinlich das Grundprinzip des "Staatsbürgers in Uniform". In wie weit lässt sich dieses Grundprinzip der persönlichen Verantwortung auch gegen Befehle von oben auf das Abstimmungsverhalten einer liberalen Partei bei der Wahl des Bundespräsidenten übertragen?
Mit freundlichen Grüßen
Elias Faethe
Sehr geehrter Herr Faethe,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Leitbild des "Staatsbürgers in Uniform" ist mir nicht nur aus dem Verteidigungsausschuss bekannt. Ich selbst war bereits "Staatsbürger in Uniform", und zwar während meines Wehrdienstes in Kusel (2003-2004). Ich halte dieses Leitbild für ganz entscheidend, um Rechte und Pflichten des Soldaten und des Bürgers in Einklang bringen zu können.
Ein vergleichbares Leitbild zwischen den Mitgliedern des Deutschen Bundestag und ihrer Fraktion gibt es nicht. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind gemäß Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ihrem Gewissen verantwortlich, und dies ohne Einschränkung.
Dies entbindet aber weder die Abgeordneten noch die Soldaten davon, die Konsequenzen ihrer Entscheidung sorgsam abzuwägen und zu bedenken, da es zum Wesen einer Entscheidung immer auch gehört, die daraus entstehenden Konsequenzen mitzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schnurr