Frage von helmut h. • 07.09.2009
Frage an Christoph Poland von helmut h. bezüglich Innere Sicherheit
welche position beziehen sie hierzu?:
Abgeordnete, die dreimal für ein später vom Bundesverfassungsgericht als (ganz oder in Teilen) verfassungswidrig eingestuftes Gesetz stimmen, werden wie folgt sanktioniert:
a) Verlust des Mandates, des Sitzes im Parlament und der Leistungsansprüche für diese,
b) Verlust des passiven Wahlrechts für diese und die nächste Legislaturperiode.
Ein so verfallener Sitz bleibt leer. Eine Neubesetzung findet in der laufenden Legislaturperiode nicht statt.
mfg
helmut hase
Antwort von Christoph Poland CDU • 08.09.2009
Diese Anfrage trifft auf mich nicht zu.