Frage an Christoph Poland von André M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003. Warum ist die Konvention noch nicht ratifiziert und wann soll sie ratifiziert bzw. umgesetzt werden?
Sehr geehrter Herr Münn,
Sie fragen, warum die UN Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert wurde und wann sie ggf. ratifiziert wird. Die Konvention (UNAC), deren wesentlicher Inhalt es ist auch die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung zu regeln, begegnet erheblichen rechtstaatlichen Bedenken bei der Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich selbstverständlich im Sinne des Übereinkommens nachdrücklich für die Verhinderung und die Bekämpfung von Korruption im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Deutschland ist dabei insgesamt auf einem sehr guten Weg, wie auch der nationale Integrationsbericht von Transparency International bestätigt. Die Politik hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung ergriffen. So ist die Bundesrepublik u.a. einer der größten finanziellen Unterstützung der globalen Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption, hinter deren Prinzipien wir stehen.
Die Ratifizierung ist aber aus Sicht der deutschen Rechtsordnung deshalb so problematisch, weil sie verlangt, dass „das unmittelbare Fordern oder Annehmen eines Vorteils durch einen Amtsträger für diesen selbst oder für eine andere Person oder Stelle als Gegenleistung dafür, dass er in Ausübung seiner Dienstpflichten eine Handlung vornimmt oder unterlässt“ unter Strafe gestellt wird. Anders als die deutsche Rechtstradition unterscheidet die UN-Konvention dabei nicht zwischen Mandats- und Amtsträgern. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich jedoch grundlegend.
Bisher ist es nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise der besonderen Stellung des Abgeordneten gerecht werden und andererseits den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen entsprechen. Das gilt auch für die Vorschläge der Opposition, eine Auffassung die eine Mehrheit von rechtswissenschaftlichen Experten in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen, durchgeführt vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, bestätigt hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird trotz dieser Schwierigkeiten weiterhin intensiv beraten, wie eine Umsetzung der UN-Konvention erfolgen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Poland