Wird Ihre BT-Fraktion die EU-Kommissionspräsidentin auffordern, den Hamburger Hafendeal in der Sache beihilferechtlich zu prüfen wegen des Verkaufs von HHLA-Anteilen unter Wert an die Reederei MSC?
Die EU-Kommission hat die fusionsrechtliche Kontrolle des Hamburger Hafendeals abgeschlossen, aber die beihilferechtliche Kontrolle steht noch aus und wird auch von der CDU in der Bürgerschaft eingefordert.
In der Antwort auf die Anfrage E-001899/2024 erweckt die scheidende Kommissionsvizepräsidentin Vestager den Eindruck, eine Prüfung des Deals hänge vom Status der Beschwerdeführer ab. Diese müssten „Beteiligte“ sein.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899_DE.html
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899-ASW_DE.html
Die einschlägige Verordnung verlangt aber, die Kommission sollte alle rechtswidrigen Beihilfen überprüfen, dies könne sie von Amts wegen und ungeachtet der Herkunft der Informationen über diese Beihilfen. (Erwägungsgründe 22 und 23)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015R1589
Sehr geehrter Herr S.,
nein, die Bundestagsfraktion wird die EU-Kommissionspräsidentin nicht dazu auffordern.
Bitte wenden Sie sich in der Angelegenheit an die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, die dafür zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß