Wie stehen Sie zum Modell eines Familienwahlrechts, das unter anderem die Junge Union Deutschlands seit langem fordert?
Das Modell sieht ein Wahlrecht ab der Geburt vor, wobei dieses zunächst stellvertretend durch die Eltern ausgeübt wird.
Würden Sie bei einer überparteilichen Initiative (wie etwa der aus dem Jahr 2003, BT-Drucksache 15/1544) für die hierfür nötige Verfassungsänderung stimmen?
Falls Sie das Modell ablehnen: Könnten Sie sich vorstellen, einer Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 oder 14 Jahre zuzustimmen?
Sehr geehrte Frau. W.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt meines Wissens keine Beschlusslage der Jungen Union Deutschlands, die ein Familienwahlrecht fordert. Ich halte es unabhängig davon auch nicht für richtig, in einer Demokratie manchen Wählern ein höheres Stimmgewicht zu geben als anderen. Das Prinzip der Wahlgleichheit ist über Jahrhunderte unter dem teils lebensgefährlichen Einsatz mutiger Demokraten erstritten worden – wir sollten es nicht leichtfertig in Frage stellen.
Die Regelung des Grundgesetzes, dass das Wahlalter dem der Volljährigkeit entspricht und nicht von anderen Rechten und Pflichten, die mit der Volljährigkeit einhergehen, losgelöst wird, halte ich für richtig. Eine Absenkung des Wahlalters unter 18 Jahren führt außerdem zu unüberbrückbaren Wertungswidersprüchen, etwa mit Blick auf die Geschäftsfähigkeit, und bringt damit am Ende eine Geringschätzung des Wahlrechts zum Ausdruck, der ich mich nicht anschließen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß