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Christoph Ploß
CDU
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Frage von Uwe E. •

Wann wird im Bundestag endlich die, von der SPD im Jahr 2004, eingeführte Ungerechtigkeit (Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten und Direktversicherungen) vollständig zurück genommen?

Jeder der dieses Gesetzt kennt, spricht von einer gravierenden Ungerechtigkeit. Mehrheiten zum ersatzlosen Streichen sind ja offensichtlich parteiübergreifend vorhanden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge anschreiben.

Wie Sie wissen, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.

Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von (seit dem 1. Januar 2024) 176,75 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.

Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentnerinnen und Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß

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