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Christoph Ploß
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Frage von Julia W. •

Setzen Sie sich dafür ein die Frist für die Abgabe der Coronaschlussabrechnungen noch einmal über den 31.3.24 hinaus zu verlängern und den Schlussabrechnungsprozess zu entbürokratisieren?

Ich beziehe mich damit auf die Stellungnahme der Steuerberaterkammer Hamburg vom 22.2.2024.
Wir haben nicht darum gebeten für die Beantragung der Hilfen eingebunden zu werden. Wir wurden durch Entscheidungen der Politik in diese Prozesse verpflichtend einbezogen.
Diese Prozesse wurden, anders als versprochen, nicht bürokratiearm ausgestaltet, sondern haben sich inzwischen zu einen Bürokratiemonster ausgeweitet. Die Bedingungen, die bei der Antragstellung weichen von denen der Schlussabrechnung ab und alle Arbeiten sind noch einmal komplett neu zu machen. Die Schlussabrechnungen werden dann noch einmal intensiv geprüft und manche Kollegen erreichen umfangreiche Rückfragen. Da hätte man uns dann auch unsere Einbindung von vornherein ersparen können und alle Betroffenen hätten ihre Anträge selber stellen können.
Auch vor Corona hatten wir schon einen Fachkräftemangel und waren mehr als ausgelastet. Viele Kollegen riskieren inzwischen ihre Gesundheit. Das ist so nicht mehr (er)tragbar.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Coronaschlussabrechnungen.

Ich teile Ihre Einschätzung zum aktuell sehr umfassenden und arbeitsintensiven Verfahren bei den Schlussabrechnungen sowie zur knappen Frist des 31. März 2024.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir in Kürze einen Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen, in dem wir fordern, die Frist für die Schlussabrechnungen auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern. Darüber hinaus unterstützen wir beim Prozess der Schlussabrechnungen einen risikobasierten Ansatz, um übermäßige Arbeitsbelastung und Bürokratie zu vermeiden.
 

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß

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