Frage an Christoph Ploß von Norbert R. bezüglich Finanzen
Geehrter Herr Ploß,
ich bin seit 35 Jahren berufstätig und zahle ohne Unterbrechung Steuern und Abgaben.
Erneut muß ich lesen, daß Ihr Parteifreund, BM Spahn, mein sauerverdientes Geld zum Fenster rausschmeißt:
Zu Beginn der Pandemie kaufte das Gesundheitsministerium unbrauchbare Masken im Wert von einer Milliarde Euro, die jetzt vernichtet werden sollen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article231606949/Spahn-wollte-laut-Bericht-unbrauchbare-Masken-verteilen.html).
Vor einigen Wochen fiel das BMG bereits unter Leitung von Hr. Spahn negativ auf, weil Betreiber von Teststationen Wucherpreise für Corona-Testungen abrechnen durften, die der Höhe nach ohne weitere Plausibilitätsprüfung vom BMG akzeptiert worden sind.
Meine Fragen dazu:
Welche personellen Konsequenzen darf man erwarten, wenn Sorgfaltspflichten von Politikern verletzt werden? Warum dürfen Laien ohne fachliche Qualifikation Ministerien führen? Wann wird es Realität, daß Politiker für fahrlässiges Handeln im Umgang mit Steuergeldern in Haftung genommen werden können? Sollten Politiker automatisch ihre Pensionsansprüche verlieren und für keine politischen Ämter mehr kandidieren dürfen, wenn die öffentlichen Finanzen durch ihr nachweislich schuldhaftes Handeln Schaden genommen haben?
Mit freundlichen Grüßen
N. Rother
Sehr geehrter Herr Rother,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2020 als Lehre aus den Anfangszeiten der Pandemie beschlossen, dass der Bund eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz aufbaut. Hier sollen verschiedene Versorgungs- und Verbrauchsgüter eingelagert werden, die im Falle nationaler Notlagen im Bereich der Gesundheit kurzfristig verfügbar sein müssen.
Zum mehrstufigen Aufbau dieser Reserve stimmen sich insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium der Verteidigung eng ab. Diese Nationale Reserve Gesundheitsschutz soll auch einen Vorrat an medizinischer Schutzausrüstung beinhalten. Die Planungen sind dabei auf einen rechnerischen Jahresbedarf von rund 1,5 Mrd. partikelfiltrierenden Halbmasken sowie rund 3 Mrd. OP-Masken allein für den Gesundheitssektor ausgerichtet. In einem ersten Schritt werden die vom Bund im Zuge der aktuellen Pandemie beschafften Masken, die in der aktuellen Lage nicht (mehr) gebraucht werden, eingelagert.
Dies sind neben OP-Masken um partikelfiltrierende Halbmasken, insbesondere KN95- Schutzmasken nach dem Standard GB 2626 sowie OP-Masken und FFP2-Masken insbesondere auch partikelfiltrierende Halbmasken nach dem Standard GB 2626 (KN95) sowie dem CPI-Standard. Entscheidend ist, dass sie nachweislich zu Zwecken des Infektionsschutzes geeignet sind.
Entscheidungen über die Vernichtung von Warenbeständen, die in der Berichterstattung behauptet werden, hat die Bundesregierung nicht getroffen.
Für weitere Nachfragen möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß