Frage an Christoph Ploß von Tjark B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ploß,
Wie positionieren Sie sich zu dem Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium, den Motorrad-Führerschein der Klasse A1 künftig unter Auflagen (Schulung) in den B-Führerschein zu integrieren? Dies setzt geltendes EU-Recht durch und ist in vielen anderen EU-Ländern gängige Praxis, ohne dass es zu einer Vermehrung der Unfalltoten geführt hat.
Als Bürger Ihres Wahlkreises und Pendler würde sich mit dem wachsenden Angebot an Elektro-Rollern wie zum Beispiel der E-Schwalbe eine gute Alternative zum Verbrenner ergeben. Gerade für Mieter, die kein Wohneigentum umbauen können, eine gute Alternative auf ein "emissionsloses" Fortbewegungsmittel umzusteigen, ohne im Stadt- und Umlandverkehr Angst haben zu müssen, von anderen Verkehrsteilnehmern umgefahren zu werden (wie dies in der 45km/h-Klasse der Fall ist).
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die in der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften geplante Änderung begrüße ich. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürften damit auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen, ohne die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung vollständig durchlaufen und die theoretische und die praktische Prüfung ablegen zu müssen. Diese Erleichterung begrüße ich, auch im Hinblick auf die Herausforderungen der städtischen Mobilität. Leichtkrafträder können eine gute Alternative zum automobilbasierten Individualverkehr darstellen, gerade wenn diese Fahrzeuge elektrifiziert auf den Markt kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ploß