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Christoph Ploß
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Frage von Stefan K. •

Frage an Christoph Ploß von Stefan K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Dr. Ploß,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 55.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den kürzlich vorgelegten Eckpunkten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Grundsätzlich haben sich die bisherigen Regelungen im PBefG bewährt, wodurch wir in Deutschland im internationalen Vergleich gute öffentliche Verkehrssysteme haben. Dennoch dürfen wir uns nicht den Möglichkeiten verschließen, die neue technische Entwicklungen und Personenbeförderungsdienstleistungen bieten können – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das PBefG mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote zu modernisieren. Dabei wollen wir die Vorteile der neuen Entwicklungen in unserem ÖPNV-System nutzbar machen und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass Bewährtes nicht zerstört wird. So werden wir zum Beispiel darauf achten, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten herrscht und gleiche Bedingungen für vergleichbare Anbieter gelten (das sog. „level playing field“). Zudem ist uns wichtig, dass gute soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards festgelegt werden.

Uns ist bewusst, dass die Reform des PBefG nicht einfach wird. Sehr unterschiedliche Interessen prallen hier aufeinander. Aufgabe der Politik ist es, diese unterschiedlichen Interessen im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität, die auch stets die Bedürfnisse von Beschäftigten und Nutzern im Blick hat, zusammenzuführen. Die vom BMVI vorgelegten Eckpunkte sind hierfür nur ein erster Vorschlag. In den nächsten Wochen und Monaten werden noch zahlreiche Gespräche mit den verschiedenen Akteuren und Interessengruppen geführt werden. Das ist wichtig, damit wir am Ende zu einem guten Ergebnis kommen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Ploß

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