Wie ist eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des GG vereinbar?
Sehr geehrter Herr Bratmann,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrter Herr R.,
neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kranken- und Pflegeeinrichtungen wird derzeit nicht über eine Ausweitung der Impfpflicht – für die im Übrigen der Bundestag zuständig ist - diskutiert. In den Länderparlamenten wird hierüber nicht entschieden.
Generell ist zu sagen, dass vor dem Hintergrund einer Impfpflicht vielmehr als Artikel 1 des Grundgesetzes der Artikel 2 zur Debatte steht. Bei der Frage, inwiefern eine Impfpflicht damit vereinbar ist, handelt es sich um eine Abwägung zwischen verschiedenen Aspekten: Zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, in welche eine Impfpflicht eingreift, und dem Schutz des Lebens anderer Menschen – beide Punkte sind in Artikel 2 festgelegt. Nach Meinung einiger Juristen muss das Recht auf körperliche Unversehrtheit hinter dem Schutz anderer Menschen zurücktreten. Der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer hat dies so zusammengefasst: „Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind – das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt.“
Freundliche Grüße
Christoph Bratmann