Guten Abend Herr Christoph Bratmann! Werden Sie sich noch im Jahr 2022 dafür einsetzen, das Jahresgehalt der Hauptverantwortlichen beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) auf max. 51000 Euro zu drosseln?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Generell können wir im Landtag nicht pauschal Entscheidungen über die Gehaltsstruktur im öffentlich-rechtlichen Rundfunk treffen.
Vielmehr gibt es die sogenannte „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF), die unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und der Programmautonomie der Sender deren Finanzbedarf ermittelt. Die Kommission orientiert sich dabei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Für ihren 22. Bericht im Jahre 2020 hat sie dafür ein Gutachten in Auftrag gegeben zum Vergütungsniveau der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Ein interner Vergleich des Vergütungsniveaus der Anstalten ergab dabei, dass der BR, HR, SR, WDR und das ZDF über dem Durchschnitt lagen. Für den NDR galt dies nicht. Als Konsequenz des Gutachtens kürzte daraufhin die KEF bei ihrer Bedarfsermittlung den Personalaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio in den Jahren 2021, 2022 und 2024. Weiterhin forderte die Kommission die Anstalten BR, HR, SR, WDR und ZDF auf, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren.
Die Prüfung hat einen solchen Bedarf für den niedersächsischen NDR nicht ergeben.
Weiterhin macht die Kommission einen Vorschlag zum Rundfunkbeitrag. Die Kompetenz der Landesregierungen und Landesparlamente besteht darin, über diesen Vorschlag zu entscheiden – so steht es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Dementsprechend berichtet die KEF den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten.
Über weitere Eingriffsermächtigungen in die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfügen wir als Politik nicht, da der Rundfunk grundsätzlich einer Staatsfreiheit unterliegt, die gewahrt werden muss. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine Staatsaufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anerkannt, die allerdings auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkt ist. Diese greift auch nur dann ein, wenn sie verhältnismäßig ist und die internen Kontrollen der Aufsichtsgremien einer Rundfunkanstalt als geringerer Eingriff nicht ausreichen. Die Rechtsaufsicht führt die zuständige Landesregierung.
Wie Sie sehen, sind verschiedene Akteurinnen und Akteure an der Strukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt, wobei die Politik neben ihrer Aufsichtsführung keine umfassende Entscheidungsgewalt besitzt.
Unsere Kontrollfunktion üben wir natürlich gewissenhaft aus, wobei wir großen Wert auf allgemeine Rechtmäßigkeit legen.
Generell sollten Gehälter der jeweiligen Tätigkeit natürlich angemessen sein.
Freundliche Grüße
Christoph Bratmann