Frage an Christoph Böhr von Florian D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Böhr,
1. Wie stehen Sie bitte zu dieser von einem SPD-Vorsitzenden verordneten Massentötung, die durch einen Friedensnobelpreisträger aufgedeckt wurde?
Problembeschreibung auf Homepage:
http://www.ippnw.de/index.php?/s,1,2,116/o,article,516/
2. Welche eigenen Initiativen können Sie dazu persönlich in dieser Sache nachweisen?
Mit neugierigen Grüßen
Florian Dengler
Sehr geehrter Herr Dengler,
nach der Strahlenschutzverordnung gelten für die Freigabe der Ablagerung von Material aus Kernkraftwerken Kriterien, die einen Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung gewährleisten. Die Differenzierung zwischen natürlichen Stoffen und anderweitiger Radioaktivität darf nicht vergessen werden. Die CDU setzt sich für den Strahlenschutz nach Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein. Nach § 29 der Strahlenschutzverordnung, Abs. 2 ("Freigabe von Material"), Satz 1 erfolgt die Prüfung durch Behörden. Hierbei gilt der "Freigabevorbehalt": Nur im Falle von Engpässen dürfen die Maximalwerte überschritten werden.
Ein besonderes Anliegen ist uns der Schutz von Schwangeren vor Strahlung. Hier ist darauf hinzuweisen, daß betroffene weibliche Arbeitnehmer vor Jahren gegen die Schutzverordnung geklagt haben.
Ihr Christoph Böhr