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Christoph Böhr
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Frage von Detmar H. •

Frage an Christoph Böhr von Detmar H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr.Böhr,
ich danke für Ihre Antwort.
Wir Bürger leiden darunter, dass die Politiker oft nicht zuhören und dann Fragen beantworten, die gar nicht gestellt wurden. Deshalb gibt es auch kaum sachgerechte politische Entscheidungen. In dieser Sache geht es nicht, wie Sie ausführen, um eine Zivilsache, sondern um eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Diese Strafanzeige wird vom Justizminister der Strafprozessordnung entzogen und damit ist der Tatbestand der Strafvereitelung verwirklicht! Da ist nichts zu beschönigen. Die Strafanzeige ist auch gut fundiert und nicht haltlos, wie der Justizminister behauptet. Sie ist aber entlarvend!! Das ist der Kern und wichtigste Teil meiner Website und steht deshalb ganz oben. Jeder, der die Website besucht hat, hat diesen Kern begriffen. Das Parlament, übrigens auch der Petitionsausschuss, haben sich leider nicht mit den Akten (und damit mit der materiellen Wahrheit) befasst, sondern die Stellungnahme des Justizministers zugrunde gelegt. Die Fakten brächten ein anderes Ergebnis. Allein aufgrund der diversen Justizskandale, über die seit dem Jahr 2000 in der Mainzer AZ berichtet wurde und die ganz unverblümt als solche bezeichnet wurden, wäre ein gesundes Misstrauen des Parlaments bezüglich ministerialer Stellungnahmen angezeigt. Wir Bürger im Verbreitungsgebiet der Mainzer AZ sind ernsthaft beunruhigt.
Werden Sie, falls Sie Ministerpräsident werden, die Sache unter Zugrundelegung Originalakten statt Stellungnahmen erneut prüfen?
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen

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CDU

Sehr geehrter Herr Hoeffgen,

selbstverständlich werden wir beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Rechtesverletzungen die entsprechenden Schritte einleiten.

Für die Zukunft wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Christoph Böhr.