Frage an Christoph Böhr von Herbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Böhr,
was halten Sie davon, dass der Veranstalter von kommerziellen Veranstaltungen (z.B. bei Fußballspielen), die Kosten des Polizeieinsatz in Rechnung gestellt bekommt?
Ich halte das für richtig. Denn ich kann nicht nachvollziehen, wieso die Allgemeinheit für solche Polizeieinsätze aufkommen soll.
Gruß
Herbert Kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihre freundliche Mail vom 19.03.2006, mit der Sie nach meiner Meinung fragen, ob Veranstalter von kommerziellen Veranstaltungen die Kosten eines Polizeieinsatzes in Rechnung bekommen sollen. Wie Sie bin ich der Auffassung, dass es nicht sein, dass wirtschaftliche und profitorientierte Betätigungen von Einzelpersonen dazu führen können, ohne dass die Allgemeinheit hier von einen Nutzen hat, die Polizei, Personal oder Material einsetzen muss. Hierzu gibt es auch einen Gebührenkatalog, nachdem entsprechende Polizeikosten den Verursachern in Rechnung gestellt werden können. Es kann nicht richtig sein, dass kommerzielle Veranstaltungen auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne machen. Häufig ist es auch so, dass bei Veranstaltungen diese selbst für entsprechenden Sicherheits- und Ordnungsdienst sorgen müssen und die dafür auch aufzuwendenden Kosten tragen. Nach der Gewaltenteilung und dem Gewaltmonopol des Staates ist es jedoch so, dass gewisse Tätigkeiten wie z. B. die Strafverfolgung oder die Gefahrenabwehr zum originären hoheitlichen Bereich zu zählen sind, der nicht auf Private übertragbar ist. Für diese vorgenannten Tätigkeiten, die zum originären Aufgabengebiet der Polizei gehören, können grundsätzlich keine Koste in Rechnung gestellt werden. Dies sind Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Christoph Böhr, MdL