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Christoph Böhr
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Frage von Antje S. •

Frage an Christoph Böhr von Antje S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Böhr,

werden Sie als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz durchsetzen, daß Familien mit einem erwerbstätigen Erwachsenen finanziell und gesellschaftlich genauso gut behandelt werden, wie Familien mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulz,

wir achten und erkennen die Entscheidung an, wenn ein Elternteil sich auf Dauer für die Erziehungsarbeit in der Familie entscheidet. Daraus darf seitens der Politik keinerlei Benachteiligung gegenüber solchen Familien entstehen, in denen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit nach der Familienphase ist häufig mit Schwierigkeiten verbunden. Dies gilt umso mehr, wenn sie sich eine neue Stelle suchen müssen. Gerade hier sind Anerkennung der Familienarbeit sowie eine familienbewusste Personalpolitik moderner Unternehmen gefordert. Wichtige Weichen zugunsten der Familien, wie die Einführung von Erziehungsgeld und -urlaub (heute: Elternzeit), das Recht auf einen Kindergartenplatz und die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung wurden von der Union gestellt. Damit wollen wir uns aber nicht begnügen. Wir wollen Rheinland-Pfalz kinder- und familienfreundlicher gestalten und Familien nachhaltig unterstützen. Eltern sollen frei wählen können, ob sie Beruf und Familie vereinbaren oder die Berufstätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbrechen wollen. Neben der gleichzeitigen Vereinbarung von Familie und Beruf ist in einer freiheitlichen Sozialordnung ausreichender Spielraum auch für eine zeitlich versetzte Vereinbarung bzw. für flexible Übergangsformen unentbehrlich. Den Eltern muss es möglich sein, über die Frage, ob Betreuung ausschließlich inner- oder aber außerhalb der Familie stattfindet, selbst entscheiden zu können. Wir setzen uns u.a. dafür ein, dass die Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden und somit der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit von erwerbstätigen Eltern Rechnung getragen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wird.
Im Gegensatz zur Unterbindung der möglichen finanziellen Benachteiligung von Familien mit einem erwerbstätigen Erwachsenen gestaltet sich die Verhinderung ihrer gesellschaftlichen Schlechterstellung schwieriger, da die Politik hierauf nur einen begrenzten Einfluss hat und es dem Zusammenspiel aller gesellschaftlichen Träger bedarf.

Ihr
Christoph Böhr