Frage von Alexander v. • 20.04.2010
Antwort von Christoph Bergner CDU • 28.06.2010
Sehr geehrter Herr v. Maydell,
Sehr geehrter Herr v. Maydell,
(...) Erzielen Krankenkassen durch ihr Versorgungs- und Ausgabenmanagement Überschüsse und haben sie die gesetzlich vorgesehenen Finanzreserven aufgebaut, können sie diese Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Mitteln nicht aus, wird sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. (...)
(...) Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. (...)
Liebe Andi Schmidt,
Sehr geehrter Herr Henning,