Portrait von Christoph Bergner
Christoph Bergner
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christoph Bergner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Georg B. •

Frage an Christoph Bergner von Georg B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bergner,

warum wurde der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen z.B. DAK so unsozial gestaltet ?
Jede Rentenerhöhung oder ähnliches wird in % durchgeführt, beim Zusatzbeitrag werden pauschal 8,00 € festgelegt. Meine Rente beträgt 666.75 € da fallen 8,00 € schon ziemlich ins Gewicht. Ein Bekannter von mir hat eine Rente von 1728,- € und zahlt auch nur 8.00 € erhält aber bei einer Rentenerhöhung von zum Beispiel 0,6 % =10,37€, und ich lediglich 4,00 €.
Hier entsteht bei mir der Eindruck, die Politik wird für die " Besserverdiener " gemacht.
Ist das so ?

Mit freundlichen Grüßen
Georg Buchwald

Portrait von Christoph Bergner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Buchwald,

Für Ihre Anfrage zum Zusatzbeitrag danke ich Ihnen.

Wie Sie wissen, bestimmen seit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 die Krankenkassen nicht mehr selbst über den Beitragssatz. Dieser wird einheitlich von der Bundesregierung festgelegt. Damit die Beiträge, trotz der drastisch gestiegenen Kosten im Gesundheitssystem und der Mindereinnahmen wegen des Konjunktureinbruchs, nicht in die Höhe schnellen, gibt die Bundesregierung einen Zuschuss von 3,9 Milliarden in den Gesundheitsfonds.

Gleichzeitig sind die Kassen aufgefordert durch Leistungen und effizientes Arbeiten miteinander in Wettbewerb zu treten. Erzielen Krankenkassen durch ihr Versorgungs- und Ausgabenmanagement Überschüsse und haben sie die gesetzlich vorgesehenen Finanzreserven aufgebaut, können sie diese Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Mitteln nicht aus, wird sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben.

Die Krankenkassen können den Zusatzbeitrag dabei prozentual oder als Pauschalbetrag festlegen. Wird der Zusatzbeitrag prozentual erhoben, sind jeweils die Einnahmen des Mitglieds zugrunde zu legen, nach denen auch der "allgemeine" Krankenversicherungsbeitrag bemessen wird (z.B. Arbeitsentgelt, Renten oder Versorgungsbezüge).

Um die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nicht finanziell zu überfordern, darf der monatliche Zusatzbeitrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen.

*Bis zu einem Betrag von acht Euro kann der Zusatzbeitrag ohne Einkommensprüfung erhoben werden, was verwaltungsaufwändige Härtefallprüfungen bei den Krankenkassen vermeidet.*

Sie hätten allerdings auch die Möglichkeit, in eine Kasse zu wechseln, die keinen Zusatzbeitrag erhebt. Lohnend ist so ein Wechsel sicher nur, wenn auch das Leistungsangebot überzeugt.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner