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Frage von Joachim H. •

Frage an Christoph Bergner von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Berger,

Sie sind Mitglied des Beirats des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz“ und auch Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern. Nach einem Blick auf die Selbstdarstellung dieses Bündnisses im Internet stellen sich mich für mich folgende Fragen an Sie:

Wieviel Steuermittel wurden bereits im Kampf gegen „Rechts“ seit Start dieses Bündnisses ausgegeben?

Gibt es unter den vielen Initiativen, Organisationen und Personen, die das Bündnis als Partner nennt, auch Initiativen, die einen Kampf gegen den Linksextremismus führen?

Wie beurteilen Sie und das Bündnis den Fall der Landtagsabgeordneten Gudrun Tiedge aus Sachsen-Anhalt ein, die als „IM Rosemarie“ enttarnt ist, sich aber besonders eifrig bei der Jagd nach „Rechten“ hervortut? http://www.dielinke-sachsen-anhalt.de/index.php?id=1454&tx_ttnews[tt_news]=3581&tx_ttnews[backPid]=1437&no_cache=1

Wie beurteilen Sie die Mitarbeit von den Bundestagsabgeordneten Lazar und Jelpke im Beirat?
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5539e49b2e6.0.html

Werden Beiratsmitglieder und deren Organisationen, wie der ehemalige hohe DDR Polizist Wagner und sein Verein, von unseren Steuergeldern alimentiert? http://www.exit-deutschland.de/ZDK/Startseite/Mitarbeiter/E1059.htm

Wie wird weiter in der Sache der „Heldin von Mittweida“ verfahren, die von ihren Beiratsmitgliedern Sonntag-Wolgast und Lazar ausgezeichnet wurde, trotz des Verdachtes der Irreführung von Behörden, Falschaussagen und Verunglimpfung einer ganzen Stadt?

Fließen auch Steuergelder im Kampf gegen Rechts an linke und linksextreme Personen, Organisationen und Initiativen? (Ich denke da auch an die bundesweite Kampagne „Schule ohne Rassismus“, die auf ihrer Homepage mit eindeutig linksextremen Kooperationspartnern, wie diesem http://www.apabiz.de/ , wirbt).

Mir freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hahn,

am 23. Mai 2000, dem Jahrestag des Grundgesetzes, gründeten die Bundesministerien des Innern und der Justiz das Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt (BfDT), um das vielfältige zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und Toleranz in Deutschland zu bündeln, zu vernetzen und ihm eine größere Resonanz in der Öffentlichkeit zu verschaffen. Das Bündnis für Demokratie und Toleranz ist nach seiner Aufgabenstellung sowohl zentraler Ansprechpartner als auch Impulsgeber der zivilgesellschaftlichen Partner in relevanten Feldern der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung.

Die verschiedenen Aktivitäten können nicht trennscharf bestimmten Themenbereichen zugeordnet werden. So wirken Initiatven zur Förderung der Toleranz und des demokratischen Verständnisses generell stabilisierend im Hinblick auf Beeinflussung durch extremistische Agitatoren jeder Couleur.

Ein Kooperationspartner des BfDT ist z.B. die Bundeszentrale für politische Bildung, die u.a. ein spezielles Linksextremismus-Dossier vorhält ( http://www.bpb.de/themen/0MZTC7,0,0,Linksextremismus.html ). Was den Fall Gudrun Tiedge (IM Rosemarie) betrifft, so wurde sie durch den Landtag von Sachsen-Anhalt erfolgreich aus ihrer Funktion im Beirat der Gedenkstättenstiftung entbunden.

Das BfDT führt zum einen eigene Projekte mit zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern durch. Zum anderen werden Projekte im Rahmen von jährlichen Wettbewerben („Aktiv für Demokratie und Toleranz“, Viktor-Klemperer-Jugendwettbewerb) und die jährliche Auszeichnung „Botschafter der Toleranz“ im Rahmen eines Festakts zum 23. Mai unterstützt. Dem BfDT stehen für die unterschiedlichen Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr ein Mittelansatz von insgesamt 1.000.000 € zur Verfügung.

Der derzeit aus 21 Mitgliedern bestehende Beirat des BfDT diskutiert über die jeweiligen Projekte und entscheidet über Art und Umfang der Unterstützung. Projekte zur Auseinandersetzung mit politischem Extremismus bieten dabei wegen der Komplexität der Thematik naturgemäß Grundlage für kontoverse Erörterungen. Entsprechend vielfältig sind auch die in diesen Bereichen handelnden Akteure der Zivilgesellschaft. Auch Beiratsmitglieder können dort selbstverständlich Projekte ihrer Organisation zur Diskussion stellen.

Für ein "weiteres Verfahren" in der Angelegenheit Mittweida sehe ich als Beiratsmitglied des BfDT keine Veranlassung.
Ich bedauere, dass es zu einer Auszeichnung kam, ohne zuvor das Ergebnis der laufenden Ermittlungen abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ch. Bergner