Portrait von Christoph Bergner
Christoph Bergner
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christoph Bergner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kay-Hendrik D. •

Frage an Christoph Bergner von Kay-Hendrik D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich arbeite Halbtags Minijob 4-5 Std und auch am Wochenende als Familienvater von 7 (minderjährigen) Kindern. Finde meine Arbeit auch sehr in Ordnung nur ich arbeite für umsonst! Mein Lohn wird bei meinen Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft wieder verechnet so dass eine Hälfte die Arge bekommt und die andere Hälfte die Tankstelle. Es bleibt nix vom Lohn 393,00 Euro übrig. Da die Pendlerpauschale ab den 1km
noch nicht in Kraft getreten ist. Hinzu kommt dass ich am Wochenende noch Zusätzliche Fahrtkosten anfallen und die Überstunden ebenfalls bei der Arge verechnet werden. Im Prinzip muss ich noch Geld mitbringen wenn der Benzinpreis noch weider steigt. Ist das noch eine Zumutbare Arbeit? Kündige ich die Arbeit werde ich ebenfalls bestraft und werde von der Arge Leistungskürzungen erhalten. Kein Familienleben mehr und dazu noch Arbeiten für nichts? Wann ändert sich da was in unseren Politischen Systhem den der Staat nimmt ja laut Medien genügend Steuergelder ein. Würde mich auf eine Antwort sehr freuen!

Portrait von Christoph Bergner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Donat,

Ihre Anfrage vom 13. Juli möchte ich gern beantworten. Es besteht kein Zweifel, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, aus der Sie durch einen angemessenen Arbeitsplatz hoffentlich heraus kommen. Wie ich Ihrer Mail entnehme, erhalten Sie Arbeitslosengeld II und leben mit Ihrer Frau und 7 minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Hier ist wichtig zu wissen, dass ALG II keine Versicherungsleistung wie ALG I ist, auf die man durch Einzahlen eines Versicherungsbeitrages Anspruch hat. ALG II ist eine Sozialleistung für arbeitsfähige Arbeitslose, die aus Steuergeldern finanziert wird. Für diese Leistung kann der Staat - hier die Agentur für Arbeit - auch eine Gegenleistung in Form von Arbeit (auch als 1 € Job) verlangen.

Sie gehen einem Minijob nach und machen die Arbeit gern, wie sie mitteilen. Einkommen, auch Einkommen aus Arbeit wird allerdings beim Bezug von ALG II angerechnet, und zwar nach folgender Regelung:

100 € bleiben generell anrechnungsfrei. In dieser Pauschale sind dann Leistungen für Versicherungen sowie Ausgaben für Fahrtkosten, die mit der Arbeit zusammenhängen, enhalten. Sollten Ihre Ausgaben für Fahrtkosten diesen Freibetrag überschreiten, müssten Sie das der ARGE nachweisen.

Von dem restlichen Verdienst bis zu 400 € werden 20 % ebenfalls nicht angerechnet.

So muss ich bestätigen, dass Arbeit generell zumutbar ist beim Bezug von ALG II, auch für wenig Geld. Denn Sie und Ihre Familie erhalten bereits finanzielle Leistung vom Staat. Vielleicht bietet Ihr Minijob ja auch die Chance,, wieder eine Vollzeitarbeit anzunehmen, wenn es Ihre familiäre Situation erlaubt. Dann hätten Sie evetuell auch die Möglichkeit, durch den Kinderzuschlag aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen. Auf jeden Fall sollten Sie mit Ihrem Berater bei der ARGE in Kontakt bleiben.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner